Seminar: 4.03.2104 Kant, Kritik der Urteilskraft (§§30-60, ausgew. Abschnitte: in der Sem.ank. nur: §§ 30-60) - Details

Seminar: 4.03.2104 Kant, Kritik der Urteilskraft (§§30-60, ausgew. Abschnitte: in der Sem.ank. nur: §§ 30-60) - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: 4.03.2104 Kant, Kritik der Urteilskraft (§§30-60, ausgew. Abschnitte: in der Sem.ank. nur: §§ 30-60)
Untertitel
Veranstaltungsnummer 4.03.2104
Semester WiSe21/22
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 21
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Institut für Philosophie
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Dienstag, 19.10.2021 16:15 - 17:45, Ort: V04 0-033
Art/Form Seminar
Lehrsprache --

Räume und Zeiten

V04 0-033
Dienstag: 16:15 - 17:45, wöchentlich (14x)

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Die 1790 erschienene „Kritik der Urteilskraft“ ist eines der entscheidenden Fermente für die an Kants „kritisches Geschäft“ (so nennt er es in der „Vorrede“ der „Kritik der Urteilskraft“) anschließenden Diskussionen, die man unter dem Titel ‚Deutscher Idealismus‘ zusammenfaßt. Bis in die jüngste Gegenwart gilt die „Kritik der Urteilskraft“ als entscheidende Referenzen für Fragen ‚Ästhetischer Theorie‘, der Kunst- wie Naturphilosophie.
Nun beschränkt sich die Auseinandersetzung mit Kants dritter Kritik meist auf die „Analytik des Schönen“ (mit den vier Momenten des ‚Geschmacksurteils‘, darunter das oft zitierte ‚interesselose Wohlgefallen‘), die „Analytik des Erhabenen“ im ersten oder gelegentlich auf Kants Auseinandersetzung mit der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur ‚Leitwissenschaft‘ werdenden Biologie im zweiten, der „Kritik der teleologischen Urteilskraft“ geltenden, Teil. Für die zum Ferment weiterer Diskussionen werdenden Denkanstöße ist aber Kants ‚Entdeckung‘ des Verfahrens der ‚reflektierenden Urteilskraft‘ zusammen mit der Klärung der ‚Grammatik‘ dessen, was im ästhetischen Urteil erfahren wie zum Gegenstand der Erfahrung wird, fast noch bedeutsamer. Denn diese Grammatik betrifft die Bedingungen der Möglichkeit nicht nur ästhetischen Urteilens, sondern urteilenden Erkennens insgesamt. Die Grundlagen, die dabei im Spiel sind, erörtert Kant insbesondere in der „Deduktion der reinen ästhetischen Urteile“ (§§ 30-54) und der „Dialektik der ästhetischen Urteilskraft“ (§§ 55-60). Die Diskussion dieser Paragraphen wird deshalb der Gegenstand des Seminars sein
Grundkenntnisse der kantischen Philosophie – insbesondere der „Kritik der reinen Vernunft“ – sind für die Teilnahme am Seminar nützlich und in diesem Sinn erwünscht.
Text: Diverse Ausgaben, z.B. im Meiner- oder im Suhrkamp-Verlag.

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