Seminar: 4.03.1260 Die 'Tragödie im Sittlichen' - Hegels frühe Rechtskritik - Details

Seminar: 4.03.1260 Die 'Tragödie im Sittlichen' - Hegels frühe Rechtskritik - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: 4.03.1260 Die 'Tragödie im Sittlichen' - Hegels frühe Rechtskritik
Untertitel
Veranstaltungsnummer 4.03.1260
Semester SoSe2021
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 20
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Institut für Philosophie
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Montag, 12.04.2021 10:00 - 12:00
Art/Form
Lehrsprache --

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Montag: 10:00 - 12:00, wöchentlich
Freitag, 09.07.2021 10:00 - 12:00

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Die ‚Tragödie im Sittlichen‘ ist eine bekannte Phrase aus Hegels sog. Naturrechtsaufsatz (1802/03). Bekannt wurde sie weniger durch Hegels frühen Artikel denn mittels der Rezeption durch Georg Lukács und zuletzt durch Christoph Menkes gleichnamiges Buch. Gegenstand des Seminars ist vor allem das von Hegel mit dieser Phrase entworfene ‚Bild‘. Zu thematisieren ist dafür zunächst Hegels Abgrenzung von ‚Behandlungsarten des Naturrechts‘ und seine frühe Sittlichkeitskonzeption, da er gerade diese abzubilden bezweckt. Wie die Phrase selbst andeutet, enthält das ‚Bild‘ eine Dramentheorie. Hauptsächlich nimmt Hegel aber eine Bestimmung des Sittlichen und eine Rechtskritik vor, die herauszuarbeiten sind. Überdies impliziert die ‚Tragödie im Sittlichen‘ eine geschichtsphilosophische These, die ebenfalls erst in Auseinandersetzung mit dem Text herausgestellt werden muss. Hegels frühe Rechtskritik geht von einer Kritik des Ökonomischen aus. Zwar findet sich kaum eine Analyse der ökonomischen Verhältnisse, aber Hegel antizipiert Probleme menschlichen Zusammenlebens, wenn dieses hauptsächlich ökonomisch vermittelt ist. In dem Seminar sollen die vielen Implikationen der ‚Tragödie im Sittlichen‘ gemeinsam erarbeitet und diskutiert werden.
(„Ueber die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie, und sein Verhältniß zu den positiven Rechtswissenschaften“, in: Gesammelte Werke, Bd. 4, hg. v. H. Buchner u. O. Pöggeler, Hamburg 1968, S. 415-485; oder in: Theorie-Werksausgabe, Bd. 2, hg. v. E. Moldenhauer u. K. M. Michel, Frankfurt a. M. 1974, S. 434-530 – eine PDF-Datei des Textes in der Fassung der historisch-kritischen Ausgabe (GW) wird zur Verfügung gestellt.)

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