Informationen zum Studiengang: Master Informationsrecht (Master)

Informationen zum Studiengang: Master Informationsrecht (Master)

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Zahlen und Fakten

Studiengangsname: Master Informationsrecht (Master)
Dauer: 4 Semester
Abschlussgrad: Master of Laws
Sprache: Deutsch
Art der Zulassung:
  • Bewerbung/Einschreibung im Wintersemester möglich
  • Bewerbung/Einschreibung im Sommersemester möglich

Ausrichtung und Ziele

Der weiterbildende und berufsbegleitende Masterstudiengang Informationsrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) greift die steigende Nachfrage nach ausgebildeten Juristinnen und Juristen auf dem Gebiet des IT-Rechts im weitesten Sinn auf. Sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Anwaltskanzleien und große Law Firms sind an ausgebildeten Juristinnen und Juristen auf diesem Gebiet, das an den juristischen Fakultäten nur selten gelehrt wird, interessiert.
Mit dem Studiengang Informationsrecht wird sich dieser Herausforderung angenommen und es werden praxisnah – begleitet durch ausgewiesene Expert*innen – Lösungen entwickelt.
Als juristische Querschnittsmaterie aus Öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht bietet der Studiengang Personen mit einer Affinität für die Informationsverarbeitungs- und Telekommunikationstechnik ein besonders attraktives Angebot. Das IT-Recht umfasst an klassischen Rechtsgebieten das Telekommunikations- und Medienrecht, das Urheberrecht und die gewerblichen Schutzrechte, das Fernabsatzrecht (eCommerce-Recht) und das Internetrecht. Alternativ können eGovernment, (Computer-) Strafrecht, Datenschutzrecht und „Recht der neuen Technologien“ gewählt werden.

Sprachkenntnisse

Die Aufnahme eines Studiums an der Universität Oldenburg ist für ausländische Studierende nur möglich, wenn mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden:
  • durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
  • durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.

Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Sprachlichen Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

  • erster Studienabschluss (z. B. juristisches Staatsexamen oder Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss an einer Hochschule oder diesem gleichwertigen Abschluss inklusive Transcript of Records)
  • eine mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
  • einen zweijährigen Referendardienst nach der ersten juristischen Prüfung oder
  • vergleichbare Ausbildung

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Mit diesem Studienabschluss qualifizieren Sie sich für leitende Funktionen in Kanzleien und IT-Unternehmen oder können eine wissenschaftliche Karriere anstreben.
Die Studieninhalte orientieren sich auch an dem Fächerkanon, welcher der Berufsbezeichnung »Fachanwalt für Informationstechnologierecht« nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) zu Grunde liegt, so dass die theoretischen Kenntnisse mit dem Masterabschluss nachgewiesen sein dürften. Die Fachanwaltsbezeichnung wird allerdings auf Antrag von der Rechtsanwaltskammer im Einzelfall nach individueller Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen nach der FAO verliehen.
Zudem besteht die Möglichkeit, in jedem Semester nur ein Modul zu belegen, um als bereits zugelassener Fachanwalt/zugelassene Fachanwältin Informationstechnologierecht" die nach § 15 FAO geforderte jährliche Weiterbildung nachzuweisen.

Aktuelles

Die Zugangsvoraussetzungen auf diesen Webseiten geben die aktuelle Änderung des NHGs wieder! Die Zugangsordnungen enthalten derzeit noch den alten Informationsstand, so dass es zu unterschiedlichen Aussagen kommen kann.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen findet davon unberührt nach wie vor ein Auswahlverfahren statt.

Ihre AnsprechpartnerInnen

Prüfungen
  • Akademisches Prüfungsamt (FK I - FK II)
  • Center für lebenslanges Lernen (C3L)
Fragen zum Studiengang/-fach
  • Zentner, Tim

Dokumente: Ordnungen, Formulare, Informationen

Weiterführende Informationen Dokumente I-Amt
  • Zugangsordnung Informationsrecht LL.M. pdf