Studienverlaufsplan
Das Masterstudium hat eine Regelstudienzeit von zwei Fachsemestern und umfasst 60 KP. Es wird bestimmt von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen mit jeweils 6 KP und dem Abschlussmodul, bestehend aus Masterarbeit, Begleitseminar und Kolloquium, mit insgesamt 18 KP. Die Wahl des Studienverlaufsplans ist für die genaue Ausgestaltung wesentlich:
Studienverlauf A bietet die Möglichkeit im ersten Fachsemester einen Auslandsaufenthalt an einer der mit Bremen und Oldenburg kooperierenden Universitäten zu verbringen. Dabei werden Module im Gesamtumfang von 30 KP an einer juristischen Fakultät einer ausländischen Universität belegt und später in Bremen angerechnet. Unter Umständen kann auf diese Weise auch ein zweiter Masterabschluss von der kooperierenden Universität erlangt werden. Das zweite Fachsemester findet dann in Oldenburg und Bremen statt. Dort werden zwei Wahlpflichtmodule aus dem weiten Modulangebot der beiden Universitäten belegt, die Möglichkeit zur Spezialisierung bieten, sowie das Masterabschlussmodul (Begleitseminar, Masterarbeit und Kolloquium) absolviert.
Studienverlauf B sieht kein Auslandssemester vor und ist inhaltlich stärker auf das Phänomen der Transnationalisierung des Rechts fokussiert. Im ersten Fachsemester werden in Bremen die beiden Pflichtmodule "Methoden transnationaler Rechtswissenschaft" und "Transnationales Recht I" belegt, während in Oldenburg das Modul "Transnationales Recht II" verpflichtend belegt wird. Zusätzlich werden mindestens zwei Wahlpflichtmodule aus dem Modulangebot der Universitäten Oldenburg und Bremen belegt. Im zweiten Semester sind weitere zwei (oder weniger, sofern im ersten Fachsemester mehr als zwei belegt wurden) Wahlpflichtmodule sowie das Masterabschlussmodul (Begleitseminar, Masterarbeit, Kolloquium) zu belegen. Es ist zu beachten, dass für die Zulassung zur Masterarbeit ein mindestens fünfmonatiger Auslandsaufenthalt durch ein Studium an einer Hochschule außerhalb Deutschlands nachzuweisen ist; damit ist für Bewerber ohne eine solche vorherige Auslandserfahrung ohne automatische Verlängerung der Regelstudienzeit nur der Studienverlaufsplan A möglich.
Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer
Im Studienverlaufsplan A können zwei Wahlpflichtmodule à 6 KP belegt werden. Im Studienverlaufsplan B können vier Wahlpflichtmodule à 6 KP belegt werden. Die in Bremen in Wahlpflichtmodulen anrechenbaren Kurse werden im Online Veranstaltungsverzeichnis der Universität Bremen nach folgenden thematischen Überschriften gegliedert, so dass es für den Studierenden einfacher ist, sich einen Schwerpunkt zu bilden, ohne, dass diese Einteilung verpflichtend eingehalten werden muss:
- Arbeits- und Sozialrecht im transnationalen Kontext
- Informations- und Gesundheitsrecht in seiner transnationalen Dimension
- Transnationalisierung des Wirtschaftsrechts
- Transnationalisierung des Öffentlichen Rechts
- Transnationalisierung des Privatrechts
- Transnationalisierung des Straf- und Sicherheitsrechts