Wirtschaftswissenschaften können Sie im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelors mit folgenden Optionen studieren:
als Hauptfach (90 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Nebenfach
als Erst- oder Zweitfach (60 Kreditpunkte) oder
als Nebenfach (30 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Hauptfach
Das Fach Wirtschaftswissenschaften kann wahlweise mit einem außerschulischen Berufsziel oder mit dem Berufsziel Schule studiert werden. Wenn Sie Lehrer*in werden möchten, beachten Sie bitte die Fächerkombinationen für das jeweilige Lehramt.
Die Wirtschaftswissenschaften befassen sich mit der Analyse wirtschaftlicher Beziehungen jeder Art zwischen Unternehmen, Verbrauchern und staatlichen Institutionen. Ökonomische Kenntnisse sind in den meisten Bereichen der heutigen Arbeitswelt unabdingbar und vielseitig anwendbar. Diese werden im Studium der Wirtschaftswissenschaften erworben.
An der Universität Oldenburg wird dabei besonderer Wert darauf gelegt, dass die Teilbereiche Betriebswirtschaftslehre (BWL), welche die Organisation und Funktionsweise von Unternehmen beleuchtet, Volkswirtschaftslehre (VWL), welche die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge analysiert sowie die Anteile der Rechtswissenschaft, welche die Rechtsbeziehungen zwischen wirtschaftlich Handelnden untersuchen, integrativ zu einem Gesamtverständnis des Faches beitragen. Somit lernen Sie im Zwei-Fächer-Bachelor Wirtschaftswissenschaften an der Universität Oldenburg die Grundbegriffe, Methoden und Konzepte des Faches kennen und erwerben die Kompetenz zur Analyse von ökonomischen Sachverhalten.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
Deutschkenntnisse
wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
wenn die Muttersprache Englisch ist oder
Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
Alternative Nachweise:
Nachweis von Kenntnissen auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen und soll nicht älter als zwei Jahre sein.
Ausnahmeregelung: Für das Immatrikulationsverfahren Wintersemester 2022/2023 werden Nachweise akzeptiert, die bis zu 3,5 Jahre alt sind.
Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter Sprachliche Voraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse: Die Mindestqualifikation für die Immatrikulation nach dieser Ordnung beträgt:
Wenn die Muttersprache Englisch ist oder
Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
Alternative Nachweise, wenn das Sprachniveau nicht über den Schulunterricht nachgewiesen wird:
Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen und soll nicht älter als zwei Jahre sein.
Ausnahmeregelung: Für das Immatrikulationsverfahren Wintersemester 2022/2023 werden Nachweise akzeptiert, die bis zu 3,5 Jahre alt sind.
In Zweifelsfällen entscheidet über das Vorliegen der englischen Sprachkenntnisse die/der von dem Dekanat der Fakultät II beauftragte Lehrende in Konsultation mit dem Sprachenzentrum.
Durch die gezielte Integration von betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und juristischen Inhalten in die Grundlagen des Studiums verfügen Studierende über die fachliche und kommunikative Methodenkompetenz, komplexe ökonomische Sachverhalte zu verstehen, konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Politik zu erarbeiten sowie diese Inhalte und Kompetenzen anderen in einem lehrenden Kontext (insbesondere Lehrer*innen für berufsbildende Schulen) zu vermitteln. Der Bachelorabschluss qualifiziert für Tätigkeiten in:
Wirtschaftsunternehmen
Verwaltung
Politik und andere Organisationen
insbesondere Tätigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Mit dem Berufsziel Berufsbildende Schule muss bis zur Anmeldung der Masterarbeit eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften von mindestens 52 Wochen Dauer nachgewiesen werden. Dies kann auch über eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.