Wirtschaftswissenschaften können Sie im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelors mit folgenden Optionen studieren:
als Hauptfach (90 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Nebenfach im Schwerpunkt Berufliche Bildung
als Erst- oder Zweitfach (60 Kreditpunkte) mit außerschulischem Berufsziel oder
als Nebenfach (30 Kreditpunkte) kombiniert mit einem Hauptfach mit außerschulischem Berufsziel
Das Fach Wirtschaftswissenschaften kann wahlweise mit einem außerschulischen Berufsziel (als Fach mit 30 oder 60 Kreditpunkten) oder mit dem Berufsziel Schule (als Hauptfach mit 90 Kreditpunkten) studiert werden. Wenn Sie Lehrkraft werden möchten, beachten Sie bitte die Fächerkombinationen für das jeweilige Lehramt.
Die Wirtschaftswissenschaften befassen sich mit der Analyse wirtschaftlicher Beziehungen jeder Art zwischen Unternehmen, Verbraucher*innen und staatlichen Institutionen. Ökonomische Kenntnisse sind in den meisten Bereichen der heutigen Arbeitswelt unabdingbar und vielseitig anwendbar. Diese werden im Studium der Wirtschaftswissenschaften erworben.
An der Universität Oldenburg wird dabei besonderer Wert darauf gelegt, dass die Teilbereiche Betriebswirtschaftslehre (BWL), welche die Organisation und Funktionsweise von Unternehmen beleuchtet, Volkswirtschaftslehre (VWL), welche die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge analysiert sowie die Anteile der Rechtswissenschaft, welche die Rechtsbeziehungen zwischen wirtschaftlich Handelnden untersuchen, integrativ zu einem Gesamtverständnis des Faches beitragen. Somit lernen Sie im Zwei-Fächer-Bachelor Wirtschaftswissenschaften an der Universität Oldenburg die Grundbegriffe, Methoden und Konzepte des Faches kennen und erwerben die Kompetenz zur Analyse von ökonomischen Sachverhalten.
Für ein Studium dieses Studiengangs an der Universität Oldenburg müssen internationale Studierende mit der Bewerbung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen:
Deutschkenntnisse
wenn die Muttersprache Deutsch ist bzw. die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben wurde
durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder
durch TestDaF mit Niveau 4 in allen Teilbereichen.
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife für die entsprechende Fachrichtung, Z-Prüfung oder berufliche Vorbildung. Weitere Details zur Studienberechtigung
Englischkenntnisse laut Zugangsordnung
Sprachtest auf Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder
wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder
Nachweis durch Schulzeugnisse: Nachweis von Unterricht in Englisch über mindestens 4 Jahre bzw. 3 Jahre, wenn die Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden ist. Die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
Alternative Nachweise: Mind. zweijähriger Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung, in der die englische Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss spätestens bei der Einschreibung vorliegen. Bewerber*innen, die vor der Aufnahme des Fachstudiums noch einen studienvorbereitenden Deutschkurs benötigen, müssen die Englischkenntnisse bereits mit der Bewerbung vorlegen.
Weitere Details siehe Sprachkenntnisse auf dieser Seite.
Durch die gezielte Integration von betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und juristischen Inhalten in die Grundlagen des Studiums verfügen Studierende über die fachliche und kommunikative Methodenkompetenz, komplexe ökonomische Sachverhalte zu verstehen, konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Politik zu erarbeiten sowie diese Inhalte und Kompetenzen anderen in einem lehrenden Kontext (insbesondere Lehrkräfte für berufsbildende Schulen) zu vermitteln. Der Bachelorabschluss qualifiziert für Tätigkeiten in:
Wirtschaftsunternehmen
Verwaltung
Politik und andere Organisationen
insbesondere Tätigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Eine Weiterqualifikation ist durch ein Masterstudium möglich. Es kann an vielen Universitäten Deutschlands oder im Ausland begonnen werden. An der Universität Oldenburg gibt es u. a. die Master Betriebswirtschaftslehre: Management und Recht sowie Sustainability Economics and Management. Der Master of Education (Wirtschaftspädagogik) führt in die schulische Laufbahn mit dem Berufsziel Lehramt an berufsbildenden Schulen.
Mit dem Berufsziel Berufsbildende Schule muss bis zur Anmeldung der Masterarbeit eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften von mindestens 52 Wochen Dauer nachgewiesen werden. Dies kann auch über eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.