Die Bedeutung des Risikomanagements hat für Unternehmen der Finanzdienstleistung, vor allem durch regulierende Vorschriften der Aufsichtsbehörden, stark zugenommen. Reformen wie Solvency II und Basel III stellen umfangreiche qualitative und quantitative Anforderungen an die Unternehmensorganisation sowie an die interne und externe Berichterstattung. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und sich abzeichnende weitere Regulierungen etablieren das Risikomanagement als Querschnittsaufgabe des gesamten Unternehmens.
Im Rahmen des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums Risikomanagement für Finanzdienstleister vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten, um die Vorgaben der Aufsichtsbehörden verantwortlich erfüllen, vorgeschriebene Methoden und Prinzipien kritisch reflektieren, sowie die Ergebnisse interpretieren zu können. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf eine wissenschaftlich fundierte, branchenspezifische und damit praxisorientierte Form der Weiterbildung gelegt.
Ziel dieser Qualifizierungsoffensive ist es, Generalisten hervorzubringen, die den gestiegenen Anforderungen an das Risikomanagement gerecht werden und es darüber hinaus verstehen, Risikomanagement als wertschaffenden Hebel im Unternehmen zu nutzen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich durch diesen Studiengang mit einem zertifizierten Abschluss und aktuellstem Methodenwissen gezielt für entsprechende Führungsaufgaben weiterzuentwickeln.
Durch die Verzahnung von Theorie und Praxis können Sie berufspraktische Fragestellungen im Rahmen des Studiums theoretisch fundiert reflektieren und zugleich theoretische Ansätze im Praxisfeld anwenden und erproben. Sie erhalten damit eine wertvolle und qualitätsgeprüfte Qualifikation.
Mit dem berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Risikomanagement für Finanzdienstleister bieten wir Ihnen eine internetgestützte Studien- und Weiterbildungsmöglichkeit zu mathematisch und ökonomisch relevanten Themen aus dem Bereich des Risikomanagements.
Neue gesetzliche Regelungen stellen Banken und Versicherungen vor tiefgreifende Veränderungen, die ein neues Denken in Bezug auf das Risikomanagement erfordern. Mit dem Studiengang Risikomanagement für Finanzdienstleister nehmen Sie die Herausforderungen an, die von Schlagworten wie Solvency II und Basel III geprägt werden, und entwickeln praxisnah Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg. Begleitet werden Sie hierbei durch erfahrene Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Der flexible modulare Aufbau des Studiengangs ermöglicht Ihnen eine individuelle Ausrichtung im Versicherugs- oder Bankenbereich auszuwählen.
Die Studienorganisation basiert auf einem Blended Learning Konzept, bestehend aus Präsenzphasen (je Modul 2 Phasen freitagnachmittags und samstags) und internetgestütztem Lernen. Sie profitieren damit von einer orts- und zeitunabhängigen Qualifizierungsmaßnahme, die Ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigert, ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu vernachlässigen. Darüber hinaus können die neuen Erkenntnisse direkt im Arbeitsalltag umgesetzt werden.
Die Lehre erfolgt mittels Präsenzveranstaltungen und interaktiven Internetlernformen. Präsenzveranstaltungen finden an Freitagen und Samstagen an der Universität Oldenburg statt. Die geringe Anzahl der Präsenztage (jeweils 2 Wochenenden pro Modul) sowie der Einsatz einer webbasierten Lernumgebung ermöglicht es Ihnen, das Studienprogramm orts- und zeitunabhängig durchzuführen. Selbstverständlich werden Sie dabei durch unsere Tutoren begleitet und können die Lernumgebung auch für Diskussionen untereinander und gegenseitige Unterstützung nutzen.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester plus Abschlussarbeit berufsbegleitend (in Teilzeit).
This is an open admissions degree course, and applications are accepted for both the winter and summer semesters. The application deadline for the winter semester is 1 September. The application deadline for the summer semester is 1 March.
The degree programme is liable to charges. For further information please check the regulations Gebühren- und Entgeltordnung