spo530 - Schulsport II (Vollständige Modulbeschreibung)
Modulbezeichnung | Schulsport II |
Modulkürzel | spo530 |
Kreditpunkte | 5.0 KP |
Workload | 150 h |
Einrichtungsverzeichnis | Institut für Sportwissenschaft |
Verwendbarkeit des Moduls |
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Zuständige Personen |
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Teilnahmevoraussetzungen | |
Kompetenzziele | Kompetenzen zur Gestaltung von Spiel- und Bewegungssituationen im Kindes- und Jugendalter Deutungs- und diagnostische Kompetenzen Vermittlungskompetenzen zur Entwicklung von Bewegungskönnen und zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen Kompetenzen zum Lehren und Lernen im Schulsport, insbesondere mit der Auseinandersetzung in dem Handlungsfeld Wasser. |
Modulinhalte |
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Literaturempfehlungen | Ausgewählte Literaturlisten werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. |
Links | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Dauer in Semestern | 1 Semester |
Angebotsrhythmus Modul | halbjährlich |
Aufnahmekapazität Modul | unbegrenzt |
Hinweise | 5 KP | 2 TPS + Ü | ab 4. FS (BA), 8. FS (M. Ed.) | Eckloff |
Modulart | Wahlpflicht |
Modullevel | AC (Aufbaucurriculum) |
Lehrveranstaltungsform | Kommentar | SWS | Angebotsrhythmus | Workload Präsenz |
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Theorie-Praxis-Seminare | 4 | 56 | ||
Seminar | ||||
Präsenzzeit Modul insgesamt | 56 h |
Prüfung | Prüfungszeiten | Prüfungsform |
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Gesamtmodul | Der Prüfungszeitraum wird mit Beginn der Anmeldung zu den Prüfungen bekannt gegeben. |
Aktive Teilnahme an den Veranstaltungen. 1 Prüfung, die aus zwei Teilprüfungen besteht: 1 Theorie- und 1 Praxisprüfung + 1 unbenotete Praxisprüfung Studierende in den Lehrämtern Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium und Wirtschaftspädagogik müssen im Modul spo530 Schulsport II die benotete Theorie- und Praxisprüfung Prüfung im Inhaltsbereich 5 ablegen. Die Prüfungsanforderungen können hier eingesehen werden: http://www.uni-oldenburg.de/sport/studium-und-lehre/pruefungsanforderungen/ In Praxisveranstaltungen gehört zur aktiven Teilnahme ggfls. die Erstellung eines Stundenprotokolls und / oder die Gestaltung eines Aufwärmprogramms. Für benotete Seminarleistungen muss ggfls. eine zusätzliche Leistung wie z. B. die Durchführung einer Praxiseinheit, die Vorstellung eines Textes oder die schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtseinheit erbracht werden. Die zu erbringenden Leistungen werden zum Beginn des jeweiligen Seminars abgesprochen. |