gen240 Geschlecht und Ethnizität in materieller und visueller Kultur (Complete module description)

gen240 Geschlecht und Ethnizität in materieller und visueller Kultur (Complete module description)

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Module label Geschlecht und Ethnizität in materieller und visueller Kultur
Modulkürzel gen240
Credit points 6.0 KP
Responsible institute Institut für Kunst und visuelle Kultur
Zuständige Personen
module responsibility:
Patricia Mühr, Barbara Paul
Prerequisites

Keine

Language of instruction German
Lernergebnisse/Kompetenzen

Das Modul vermittelt Grundlagenkenntnisse zu Konzepten der materiellen und visuellen Kultur und ihren Verschränkungen. Erprobt werden Formen der Analyse von Phänomenen der Kunst- und Mediengeschichte, der Populär- und Alltagskulturen sowie deren Wechselwirkungen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf geschlechtlich und ethnisch kodierte Körperbilder und Kleidung in der Moderne gerichtet. Unter Bezugnahme auf Ansätze der Gender, Queer und Postcolonial Studies sollen theoriebezogene Fragestellungen und methodische Kompetenzen zur Analyse materieller und visueller Phänomene entwickelt werden.

Module contents

In den Seminaren werden anhand spezifischer Themenfelder (z.B. "Jugend‘" oder "Sexualität") die Wechselbeziehungen zwischen Kunst- /Mediengeschichte und Populär- /Alltagskultur genauer betrachtet. Ausgehend davon, dass Bilder, Objekte und Ästhetiken zwischen Kulturen zirkulieren, gilt es auch transkulturelle Phänomene zu analysieren. Gemeinsam erarbeitet und ausgewertet werden dafür Texte der Gender, Queer und Postcolonial Studies in Zusammenhang mit grundlegenden Theorien zur materiellen und visuellen Kultur.

Literaturempfehlungen

Detaillierte Literaturhinweise werden je nach thematischem Schwerpunkt des Moduls benannt. Gemeinsam zu lesende Texte werden in Stud.IP bereitgestellt

Zu erbringende Leistungen
Prüfungsart, -umfang, -dauer

1 Prüfungsleistung:

1 Referat (15-20 Minuten und ca. 10 Seiten schriftliche Ausarbeitung) oder
1 Hausarbeit (Exposé ca. 2 Seiten, Text 10-12 Seiten) oder
1 mündliche Prüfung (20 Minuten) oder
1 Klausur (90 Minuten) oder
1 Portfolio (2-4 Leistungen)

Weitere zu erbringende Leistungen

Hinweis zur Durchführung:
In Tutorien (T) werden keine Prüfungsleistungen erbracht.

Zum Bestehen des Moduls ist aktive Teilnahme und seminarbegleitende Lektüre notwendig.

Aktive Teilnahme

Auszug aus der Bachelor-Prüfungsordnung:

In allen Seminaren und Übungen der in diesem Studiengang zu studierenden Module ist deshalb die
dokumentierte aktive Teilnahme entsprechend § 9 Abs. 5 BPO Voraussetzung für die Zulassung zur
Modulprüfung. Die jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltung in Absprache mit den Studierenden von der oder dem Lehrenden festgelegt, transparent dargestellt
und schriftlich fixiert; dabei ist der angenommene Arbeitsaufwand darzulegen und in plausiblen Bezug
zum gesamten Workload der Lehrveranstaltung bzw. des Moduls zu setzen. Mögliche Formen von Studienleistungen im Rahmen von aktiver Teilnahme sind je nach Veranstaltungsform z. B. Protokolle, die
Bearbeitung von Aufgaben, Vorbereitung bzw. Lektüre von Texten, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen o. ä. Über die Erfüllung der Kriterien für die aktive Teilnahme entscheidet der oder die Lehrende.
Aktive Teilnahme schließt grundsätzlich die kontinuierliche körperliche Anwesenheit des oder der Studierenden während der Sitzungstermine der Lehrveranstaltung mit ein. Es kann in Lehrveranstaltungen
auch vereinbart werden, dass im Rahmen der aktiven Teilnahme keine speziellen Formen von Studienleistungen erbracht werden, sondern dass die aktive Teilnahme der Studierenden in der Beteiligung am Plenumsgespräch und der regelmäßigen Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung besteht. In diesem Fall gilt mangels anderer nachprüfbarer Kriterien die regelmäßige Anwesenheit als Voraussetzung
für die Zulassung zur Modulprüfung.
Ist es dem oder der Studierenden aus wichtigem Grund nicht möglich, bei einem oder mehreren Sitzungsterminen einer Lehrveranstaltung persönlich anwesend zu sein, so ist der wichtige Grund spätestens ab dem vierten Fehltermin je Semester und Lehrveranstaltung gegenüber dem Dozenten oder der Dozentin unverzüglich und in geeigneter Form anzuzeigen und nachzuweisen (z. B. ärztliches Attest o.
ä.). Studierende ab dem 5. Fachsemester können als wichtigen Grund auch geltend machen, dass
gleichzeitig eine Pflichtveranstaltung stattfindet und sowohl diese als auch die betreffende Veranstaltung im aktuellen Semester besucht werden müssen, um eine unzumutbare Verlängerung des Studiums zu vermeiden. Erstrecken sich die Fehlzeiten aus wichtigem Grund über einen längeren Zeitraum, so
ist mit dem oder der Lehrenden ein Arbeitsplan zu vereinbaren, wie trotz der Fehlzeiten das Modulziel
erreicht werden kann. Umfassen die Fehlzeiten mehr als die Hälfte der Sitzungstermine in einem Semester, so ist ein solcher Ausgleich in der Regel nicht mehr möglich.

Prüfungszeiten

Bei Portfolio: Teilleistungen: begleitend von Sitzung zu Sitzung; Abgabe Gesamtportfolio: bis Ende des Semesters. Bei mündlicher Prüfung: bis jeweils vier Wochen nach Veranstaltungsende; Wiederholungsprüfung bis Ende des Semesters.

Duration (semesters) 1 Semester
Frequency jährlich
Workload
Arbeitsaufwand gesamt Davon Präsenzzeit
180 h

56 h

Form of instruction
Course type SWS Frequency Workload Präsenzzeit
Seminar (1 VL/SE und 1 SE/UE/T) 4 WiSe 56 h
Zusätzliche Hinweise

Aufnahmekapazität:
unbegrenzt

Doppelanrechnung von Lehrveranstaltungen (z. B. aus dem anderen Fach) ist nicht zulässig.

 

Lehr-/Lernform:
2 S (4 SWS), T (Empfehlung)

Verwendbarkeit des Moduls
  • Zwei-Fächer-Bachelor Gender Studies > Aufbaumodule