hls011 - Grundlagen des Rechts I (Vollständige Modulbeschreibung)
Modulbezeichnung | Grundlagen des Rechts I |
Modulkürzel | hls011 |
Kreditpunkte | 5.0 KP |
Workload | 150 h |
Einrichtungsverzeichnis | Department für WiRe (VWL) |
Verwendbarkeit des Moduls |
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Zuständige Personen | |
Teilnahmevoraussetzungen | |
Kompetenzziele | Die Studierenden werden befähigt, mit dem Gesetzestext zu arbeiten und diesen auszulegen. Sie erlernen die selbstständige Recherche zur Bearbeitung juristischer Fragestellungen. Weiterhin werdendie Studierenden befähigt, rechtliche Fächer im integriert rechtsvergleichenden Zugriff zu erfassen und erlangen die Kompetenz, in unterschiedlichen Rechtsordnungen analytisch zu denken und zu argumentieren. |
Modulinhalte | Das Modul bildet den Einstieg in das Studium und besteht aus einer Vorlesung und einem Seminar. In der Vorlesung Methoden der Rechtswissenschaften findet der Einstieg ist das klassische Studium der Rechtswissenschaften statt. Die Vorlesung führt in die Methoden der Gesetzesauslegung ein und beschäftigt sich dabei insbesondere mit folgenden Fragen: Welche Rolle spielt der Wortlaut einer Norm und was bedeutet es, ihn für maßgeblich zu erklären? Kommt es auf die Entstehungsgeschichte sowie auf Sinn und Zweck einer Norm an? In welchem Zusammenhang stehen Normen? Kann ihre rechtsethische Rechtfertigung bei der Auslegung eine Rolle spielen oder ist stattdessen allein wichtig, wie die Rechtsprechung tatsächlich entscheidet? Schließlich thematisiert die Vorlesung das methodische Selbstverständnis der Rechtswissenschaft sowie die Möglichkeiten, die Auslegung nationaler Normen durch europäisches Recht zu beeinflussen. Das Seminar „Einführung in die Rechtsvergleichung“ biete eine Einführung in die Methodik und Anwendung der Rechtsvergleichung als Voraussetzung für den Besuch weiterer spezifischer Seminare zur Rechtsvergleichung im Verlauf des Studiums. Es bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechtsfamilien, die Technik der funktionalen Rechtsvergleichung, die Methode der Rechtsvereinheitlichung sowie die praktische Anwendung der Rechtsvergleichung. Im zweiten Teil des Seminars wird spezifisch auf die Methodik des Common Laws eingegangen. |
Literaturempfehlungen | Larenz, K./ Canaris, C.-W. (1995): Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Auflage, Springer, Berlin [u.a.] Zweigert, K./ Kötz, H. (1996): Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen Reimann, M./ Zimmermann, R. (Hrsg.) (2008): The Oxford Handbook of Comparative Law, Oxford University Press, Oxford |
Links | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Dauer in Semestern | 1 Semester |
Angebotsrhythmus Modul | jährlich |
Aufnahmekapazität Modul | unbegrenzt |
Modulart | Pflicht / Mandatory |
Lehr-/Lernform | Vorlesung |
Prüfung | Prüfungszeiten | Prüfungsform |
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Gesamtmodul | Ende des Semesters |
Klausur |
Lehrveranstaltungsform | Vorlesung |
SWS | 4 |
Angebotsrhythmus | -- |
Workload Präsenzzeit | 56 h 56 h (28+28) |