bbm525 - Rechtlicher Schutz für Innovationen (Vollständige Modulbeschreibung)
Modulbezeichnung | Rechtlicher Schutz für Innovationen |
Modulkürzel | bbm525 |
Kreditpunkte | 10.0 KP |
Workload | 300 h
( Inputphase: ca. 90 Std.; Transferphase: ca. 120 Std.; Ergebnisphase: ca. 40 Std.; Abschlussphase: ca. 50 Std. )
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Einrichtungsverzeichnis | Department für WiRe (BWL und Wirtschaftspädagogik) |
Verwendbarkeit des Moduls |
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Zuständige Personen |
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Teilnahmevoraussetzungen | Keine |
Kompetenzziele | Die Teilnehmenden des Moduls
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Modulinhalte | Weil die Ergebnisse schöpferischer Leistungen wertvolle, aber immaterielle Güter darstellen, bedarf es eigentumsähnlicher Schutzrechte (intellectual property rights), um ihre exklusive Verfügbarkeit und Handelbarkeit sicherzustellen. Einen Schwerpunkt des Moduls bilden deshalb die Einführungen in das Immaterialgüterrecht mit dem Urheberrecht und den Gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster). Innovationen müssen einen „Namen“ bekommen und kommuniziert werden, aber auch vor Plagiaten geschützt werden. Zentral sind daher insbesondere das zu behandelnde Markenrecht und das Lauterkeitsrecht (UWG). Weil Innovationen nicht nur im eigenen Unternehmen genutzt werden, sondern auch vermarktet (lizenziert) werden oder weil Innovationen eingekauft werden müssen, soll auch die Vertragsgestaltung (Lizenzverträge) nicht zu kurz kommen. Innovationsprozesse sind durch Geheimnisschutz zu flankieren, so dass auch die vertraglichen Bindungen des Know How (Geheimhaltungsvereinbarungen) Gegenstand des Moduls sind. Hier wird auch das neue Geheimnisschutzgesetz angesprochen. Zu behandeln sind des Weiteren die bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten eintretenden Rechtsfolgen: Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung sowie das Instrumentarium gegen die Produktpiraterie inklusive der zollrechtlichen Maßnahmen. Die verschiedenen Schutzrechte werden auch in ihrem internationalen Kontext betrachtet. Aufgrund europäischer Verordnungen existieren die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster als EU-weit wirkende Schutzrechte. Im Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht werden auch die internationalen Schutzmöglichkeiten miterläutert. Das neue Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht werden das bereits bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem ergänzen. Zur Vermittlung des rechtlichen Basiswissens für Innopreneure werden unterschiedliche Praxisfälle in Verlauf des Moduls eingeflochten und mit den Teilnehmenden diskutiert. Angefragt sind Vorträge eines Patentingenieurs dessen Spezialgebiet die Automobilzulieferindustrie ist als auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, der zuständig für das Schutzrechtsportfolio und Verletzungsfälle ist. Im zweiten Präsenztermin soll das Erlernte anhand eines Moot Courts praktisch trainiert werden, indem die Teilnehmenden gemeinsam mit den Lehrenden eine Gerichtsverhandlung simulieren. |
Literaturempfehlungen | ./. |
Links | ./. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Dauer in Semestern | 1 Semester |
Angebotsrhythmus Modul | Das Modul wird in einem Turnus von zwei bis drei Semestern angeboten. |
Aufnahmekapazität Modul | 25 |
Modulart | Wahlpflicht / Elective |
Modullevel | MM (Mastermodul / Master module) |
Lehr-/Lernform | Internetgestütztes Studium (Einzeln und in Gruppen), Transferarbeit, zwei Präsenz-/Online-Workshops, Online-Meetups |
Vorkenntnisse | ./. |
Prüfung | Prüfungszeiten | Prüfungsform |
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Gesamtmodul | Studienbegleitende Prüfungsleistungen |
Voraussetzung für Vergabe von Kreditpunkten:
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Lehrveranstaltungsform | Seminar ( *Die Angaben zu den folgenden Punkten ergeben sich aus der Modulbeschreibung (s.o.) )
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SWS | |
Angebotsrhythmus | -- |