bbm525 - Rechtlicher Schutz für Innovationen (Vollständige Modulbeschreibung)

bbm525 - Rechtlicher Schutz für Innovationen (Vollständige Modulbeschreibung)

Originalfassung Englisch PDF Download
Modulbezeichnung Rechtlicher Schutz für Innovationen
Modulkürzel bbm525
Kreditpunkte 10.0 KP
Workload 300 h
(
Inputphase: ca. 90 Std.; Transferphase: ca. 120 Std.; Ergebnisphase: ca. 40 Std.; Abschlussphase: ca. 50 Std.
)
Einrichtungsverzeichnis Department für WiRe (BWL und Wirtschaftspädagogik)
Verwendbarkeit des Moduls
  • Master Innovationsmanagement und Entrepreneurship (Master) > Profilbereich
Zuständige Personen
  • Gedert, Ulrike (Modulverantwortung)
  • Siekmann, Gunnar (Modulverantwortung)
  • Center für lebenslanges Lernen (C3L) (Modulverantwortung)
Teilnahmevoraussetzungen
Keine
Kompetenzziele
Die Teilnehmenden des Moduls
  • sind in der Lage festzustellen, unter welchen Voraussetzungen Urheberrechte, patentfähige Erfindungen und andere gewerbliche Schutzrechte bestehen.
  • können in speziellen Datenbanken recherchieren, ob Schutzrechte bestehen, und wissen, wie die Schutzrechte gesichert werden und welche Rechtsfolgen bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten eintreten. 
  • wissen um die Möglichkeiten des Designschutzes und der Bekämpfung von schutzrechtsverletzenden Plagiaten, flankiert durch wettbewerbsrechtliche und zollrechtliche Instrumente. 
  • wissen, welche Rechtsinstrumente auch des Wettbewerbsrechts (UWG/GeschGehG) zur Verfügung stehen, um unlautere Behinderung von Innovationsprozessen zu unterbinden. Sie sind mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraut und können die straf- und zivilrechtlichen Folgen der Verletzung von Geheimnissen benennen. 
  • erwerben Kenntnisse darüber, in welchem internationalen Kontext sich die jeweiligen Schutzrechte bewegen und können die internationalen Registrierungsmöglichkeiten einsetzen, um ein möglichst umfassendes Schutzrechtsportfolio für ihr Unternehmen zu sichern.
Modulinhalte
Weil die Ergebnisse schöpferischer Leistungen wertvolle, aber immaterielle Güter darstellen, bedarf es eigentumsähnlicher Schutzrechte (intellectual property rights), um ihre exklusive Verfügbarkeit und Handelbarkeit sicherzustellen. Einen Schwerpunkt des Moduls bilden deshalb die Einführungen in das Immaterialgüterrecht mit dem Urheberrecht und den Gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster).

Innovationen müssen einen „Namen“ bekommen und kommuniziert werden, aber auch vor Plagiaten geschützt werden. Zentral sind daher insbesondere das zu behandelnde Markenrecht und das Lauterkeitsrecht (UWG). Weil Innovationen nicht nur im eigenen Unternehmen genutzt werden, sondern auch vermarktet (lizenziert) werden oder weil Innovationen eingekauft werden müssen, soll auch die Vertragsgestaltung (Lizenzverträge) nicht zu kurz kommen. Innovationsprozesse sind durch Geheimnisschutz zu flankieren, so dass auch die vertraglichen Bindungen des Know How (Geheimhaltungsvereinbarungen) Gegenstand des Moduls sind. Hier wird auch das neue Geheimnisschutzgesetz angesprochen. Zu behandeln sind des Weiteren die bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten eintretenden Rechtsfolgen: Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung sowie das Instrumentarium gegen die Produktpiraterie inklusive der zollrechtlichen Maßnahmen.

Die verschiedenen Schutzrechte werden auch in ihrem internationalen Kontext betrachtet. Aufgrund europäischer Verordnungen existieren die Unionsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster als EU-weit wirkende Schutzrechte. Im Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht werden auch die internationalen Schutzmöglichkeiten miterläutert. Das neue Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht werden das bereits bestehende zentralisierte europäische Patenterteilungssystem ergänzen.

Zur Vermittlung des rechtlichen Basiswissens für Innopreneure werden unterschiedliche Praxisfälle in Verlauf des Moduls eingeflochten und mit den Teilnehmenden diskutiert. Angefragt sind Vorträge eines Patentingenieurs dessen Spezialgebiet die Automobilzulieferindustrie ist als auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, der zuständig für das Schutzrechtsportfolio und Verletzungsfälle ist. Im zweiten Präsenztermin soll das Erlernte anhand eines Moot Courts praktisch trainiert werden, indem die Teilnehmenden gemeinsam mit den Lehrenden eine Gerichtsverhandlung simulieren.
Literaturempfehlungen
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Links
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Unterrichtssprache Deutsch
Dauer in Semestern 1 Semester
Angebotsrhythmus Modul Das Modul wird in einem Turnus von zwei bis drei Semestern angeboten.
Aufnahmekapazität Modul 25
Modulart Wahlpflicht / Elective
Modullevel MM (Mastermodul / Master module)
Lehr-/Lernform Internetgestütztes Studium (Einzeln und in Gruppen), Transferarbeit, zwei Präsenz-/Online-Workshops, Online-Meetups
Vorkenntnisse ./.
Prüfung Prüfungszeiten Prüfungsform
Gesamtmodul
Studienbegleitende Prüfungsleistungen
Voraussetzung für Vergabe von Kreditpunkten:
  • Regelmäßige Teilnahme an Online-Diskussionen und Präsenz-/Online-Workshops
  • Bestehen der studienbegleitenden Prüfungsleistungen: Online-Aufgaben und projektorientierte Transferarbeit
Lehrveranstaltungsform Seminar
(
*Die Angaben zu den folgenden Punkten ergeben sich aus der Modulbeschreibung (s.o.)
)
SWS
Angebotsrhythmus --