bio245 - Formenkenntnis Flora und Fauna (Vollständige Modulbeschreibung)

bio245 - Formenkenntnis Flora und Fauna (Vollständige Modulbeschreibung)

Originalfassung Englisch PDF Download
Modulbezeichnung Formenkenntnis Flora und Fauna
Modulkürzel bio245
Kreditpunkte 9.0 KP
Workload 270 h
Einrichtungsverzeichnis Institut für Biologie und Umweltwissenschaften (IBU)
Verwendbarkeit des Moduls
  • Fach-Bachelor Biologie (Bachelor) > Aufbaumodule
  • Master of Education (Sonderpädagogik) Biologie (Master of Education) > Mastermodule
  • Zwei-Fächer-Bachelor Biologie (Bachelor) > Aufbaumodule
Zuständige Personen
  • Albach, Dirk Carl (Modulverantwortung)
  • Will, Maria (Modulberatung)
  • Wilke, Tanja (Modulberatung)
  • von Hagen, Klaus Bernhard (Modulberatung)
  • Albach, Dirk Carl (Prüfungsberechtigt)
  • Will, Maria (Prüfungsberechtigt)
  • Wilke, Tanja (Prüfungsberechtigt)
  • Donat, Frank Henrik (Prüfungsberechtigt)
  • von Hagen, Klaus Bernhard (Prüfungsberechtigt)
  • Plewka, Isabelle (Prüfungsberechtigt)
Teilnahmevoraussetzungen
Kompetenzziele

+ biologische Fachkenntnisse
+ Kenntnisse biologischer Arbeitstechniken
+ Selbstständiges Lernen und (forschendes) Arbeiten
+ Kenntnisse von Sicherheits- und Umweltbelangen

für die Botanik-Übung:
+++ souveräner Umgang mit Bestimmungsliteratur
+++ Erwerb von bestimmungsrelevanten Fachbegriffe
+++ souveräne Ansprache von ausgewählten heimischen Pflanzenfamilien anhand vegetativer und reproduktiver Merkmale
++ Alltagsbezug zur Botanik (Nutzpflanzen)
++ Pflanzen an natürlichen Standorten (Lebensräume -> s.a. Exkursionen)
++ Erlernen von Konzepten zur Klassifizierung von Pflanzen (Familie, Gattung, Art)
++ Charakterisierung einer beliebigen Art mit Fachbegriffen (inkl. Beschreibung der Blüte anhand einer Blütenformel und eines Blütendiagramms)

Das Modul soll in die Vielfalt der heimischen Flora und Fauna und in die Tier- und Pflanzenbestimmung einführen. Dies ist für alle Bereiche der Biologie, die sich mit Pflanzen und Tieren beschäftigen, unumgänglich. Insbesondere für die Ausbildung im Arbeitsfeld Naturschutz und Lehramt ist diese Kenntnis essentiell. Themen und Methoden, die für diese Berufsgruppen relevant sind, werden daher hervorgehoben behandelt. Die Studierenden sollen grundlegende Artenkenntnisse bekommen und die Arbeitsweisen und Fähigkeiten der Bestimmung erlernen. Dabei geht es auch um die Vermittlung einer systemischen Basis der Kenntnis von Lebensräumen in Nordwest-Deutschland. Es wird eine grundlegende Bewertungskompetenz im Bereich Artenvielfalt, Biodiversität und Naturschutz vermittelt, um die Studierenden hinsichtlich eines verantwortungsvollen Umganges mit Organismen zu sensibilisieren.

Modulinhalte

V: Einführung in die Vielfalt der heimischen Flora und Fauna, Vorstellung wichtiger Pflanzenfamilien und Tiergruppen, Bearbeitung der zur Bestimmung wichtigen Merkmale, Einführung in die Systematik. Weiterhin sind Themenbereiche integriert, die ökologische Gesichtspunkte zu den behandelten Taxa darstellen.
Ü: Arbeit mit unterschiedlicher Literatur zur Bestimmung von Tier- und Pflanzenarten und deren Einordnung in die Systematik.
Geländeübungen: Geländeübungen zu charakteristischen norddeutschen Lebensräumen. Bei den Geländeübungen liegt der Schwerpunkt auf dem richtigen Ansprechen und Einordnen von Pflanzen und Tieren nach Merkmalen des lebenden Organismus.

Literaturempfehlungen

Botanik: Rothmaler - Exkursionsflora von Deutschland, Band 2 - Grundband, Spektrum Akademischer Verlag Zoologie: M. Schaefer: Brohmer - Fauna von Deutschland, ab 20. Auflage

Links
Unterrichtssprache Deutsch
Dauer in Semestern 1 oder 2 Semester
Angebotsrhythmus Modul jährlich
Aufnahmekapazität Modul 180 (

Anmerkung: Für die Kapazität sind die Gesamtplätze in den verknüpften Modulen bio245, bio256, bio303 angegeben.

Die Übungen zur Fauna können entweder semesterbegleitend im Sommersemester oder im Wintersemester (März/April, als Blockveranstaltung) besucht werden. In beiden Fällen erfolgt die Platzvergabe zu Beginn des Wintersemesters.

)
Hinweise

Modul für
- Studierende des Fachbachelors mit Studienbeginn ab dem WiSe 23/24 sowie für
- Lehramts-Studierende und 2FB-Studierende ohne Lehramtsorientierung mit Studienbeginn vor dem WiSe 23/24. (Übergangsbestimmung bis zum Sommersemester 2025; auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist auch ein Wechsel in die aktuelle Prüfungsordnung möglich)

Modulart Pflicht / Mandatory
Lehr-/Lernform Vorlesung, Übung, Geländeübung
Lehrveranstaltungsform Kommentar SWS Angebotsrhythmus Workload Präsenz
Vorlesung 1 SoSe 14
Vorlesung und Übung (inkl. Geländeübung) 5 SoSe und WiSe 70
Präsenzzeit Modul insgesamt 84 h
Prüfung Prüfungszeiten Prüfungsform
Gesamtmodul

Die Klausur zur Flora findet zu Beginn der vorlesungsfreien  Zeit (1. oder 2. VL-freie Woche) statt. Die Nachklausur findet in der Regel spätestens 4 Wochen nach diesem Termin statt.
Die Klausur zur Fauna findet für alle Kurse am Ende des Sommersemesters statt.

2 Prüfungsleistungen:
- 1 Klausur (Flora 50 %)
- 1 Klausur (Fauna 50 %)

sowie aktive Teilnahme an den Übungen.


Die Teilprüfung Botanik umfasst zu jeweils der Hälfte des Prüfungsumfangs eine Überprüfung theoretischer Kenntnisse (Theorieteil) sowie der praktischen Fertigkeiten der Pflanzenbestimmung (Praxisteil). Beim letzterem werden unter Verwendung der Fachliteratur und ggf. optischen Hilfsmitteln (Lupe) Pflanzen bestimmt und mit Fachtermini charakterisiert.

ERGÄNZENDER HINWEIS: Zusätzlich zu dem regelmäßigen Besuch der Bestimmungsübungen müssen 4 einzelne Geländeübungen (2x Flora, 2x Fauna) aktiv besucht werden (je 2-4 h im Feld).
Studierende des Fachbachelors müssen jeweils zu einer Geländeübung in Flora und Fauna ein unbenotetes Protokoll anfertigen (1x Flora, 1x Fauna). Die Protokolle müssen den Vorgaben der Lehrenden entsprechen und bei Bedarf nachgebessert werden. Für Studierende des Zwei-Fächer-Bachelors und des Master of Education (Sopäd) wird die aktive Teilnahme an den vier Geländeübungen im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung dokumentiert. Ein Protokoll ist nicht anzufertigen. 

Zusätzlich gelten die von den Prüfungsberechtigten festgelegten Rahmenbedingungen wie Anwesenheit und geforderte unbenotete Leistungen (siehe Prüfungsordnung).