tec110 - Energieverarbeitende Systeme (Vollständige Modulbeschreibung)

tec110 - Energieverarbeitende Systeme (Vollständige Modulbeschreibung)

Originalfassung Englisch PDF Download
Modulbezeichnung Energieverarbeitende Systeme
Modulkürzel tec110
Kreditpunkte 6.0 KP
Workload 180 h
Einrichtungsverzeichnis Institut für Physik
Verwendbarkeit des Moduls
  • Master of Education (Sonderpädagogik) Technik (Master of Education) > Mastermodule
  • Zwei-Fächer-Bachelor Technik (Bachelor) > Aufbaumodule
Zuständige Personen
  • Röben, Peter (Modulverantwortung)
  • Wiemer, Tobias (Modulberatung)
  • Landherr, Jan (Modulberatung)
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung: BM2, BM3 und BM4.
Seminare, Übungen, Kolloquien, Werkstattkurse und Exkursionen sind Lehr- und Lernformen, in denen die Studierenden einen wesentlichen Teil der angestrebten Kenntnisse und Fähigkeiten in der dialogisch-diskursiven Auseinandersetzung mit Lehrenden und Studierenden erwerben. Kompetenzaufbau und damit das Erreichen des Ziels der Veranstaltung sind hier nur möglich, wenn die Studierenden regelmäßig und aktiv an der Lehrveranstaltung teilnehmen (vgl. § 7 Abs. 4 Satz 1 NHG). In allen Seminaren, Übungen, Kolloquien, Werkstattkursen und Exkursionen der in diesem Studiengang zu studierenden Module ist deshalb die dokumentierte aktive Teilnahme entsprechend § 9 Abs. 5 BPO Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung. Die jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltung von der oder dem Lehrenden transparent dargestellt; dabei ist der angenommene Arbeitsaufwand darzulegen und in plausiblen Bezug zum gesamten Workload der Lehrveranstaltung bzw. des Moduls zu setzen. Mögliche Formen von Studienleistungen im Rahmen von aktiver Teilnahme sind je nach Veranstaltungsform z. B. Protokolle, die Bearbeitung von Aufgaben, schriftliche Vorbereitun, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen o.Ä. Es kann in Lehrveranstaltungen zusätzlich auch vereinbart werden, dass die aktive Teilnahme der Studierenden in der Beteiligung am Plenumsgespräch und der regelmäßigen Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung besteht. In diesem Fall gilt mangels anderer nachprüfbarer Kriterien die kontinuierliche körperliche Anwesenheit des oder der Studierenden während der Sitzungstermine der Lehrveranstaltzung als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung. Über die Erfüllung der Kriterien für die aktive Teilnahme entscheidet der oder die Lehrende. Ist es dem oder der Studierenden aus wichtigem Grund nicht möglich, bei einem bis maximal drei Sitzungsterminen einer Lehrveranstaltung persönlich anwesend zu sein (so dies vom Dozenten zu Beginn der Lehrveranstaltung als aktive Teilnahme definiert wurde), so ist der wichtige Grund gegenüber dem Dozenten/der Dozentin unverzüglich und in geeigneter Form anzuzeigen und nachzuweisen (z. B. ärztliches Attest o. Ä.). Bei Blockseminaren gilt anteilig maximal 6 Stunden. Das Fehlen an einem Sitzungstermin ist, unabhängig davon, wodurch das Fehlen zustande gekommen ist, durch eine angemessene Ersatzleistung auszugleichen. Bonuspunkte können vergeben werden für aktive Teilnahme gemäß § 11 Abs. 15 BPO, also die regelmäßige und dokumentierte Mitwirkung in den Lehrveranstaltungen bzw. an dafür geeigneten Anteilen von Lehrveranstaltungen voraussetzen. Dazu gehören z. B. die Anfertigung von Lösungen zu praktisch-anschaulichen oder diskussionsfördernden Übungsaufgaben, die Protokollierung der jeweils durchgeführten Versuche bzw. der praktischen Arbeiten, die konstruktive Beteiligung an Diskussionen zu Seminarbeiträgen oder Darstellungen von Aufgaben bzw. Inhalten in der jeweiligen Lehrveranstaltung in Form von Kurzberichten. Die Note kann im Höchstfall um 20 % verbessert werden. Diese Regelung ist nur wirksam, wenn das Modul bestanden ist. Studierende, die in der ersten Sitzung unentschuldigt fehlen, werden aus dem Seminar/Modul ausgetragen.

Beide Seminare dieses Moduls müssen aufgrund einer zusammenhängenden Prüfungsleistung und/oder Projektarbeit mit Schüler*innen im selben Semester absolviert werden. Eine getrennte Belegung der Veranstaltungen ist somit nicht möglich.

Kompetenzziele
Das Modul tec 110 befähigt die Studierenden,
  • energieverarbeitende Systeme von der Primärenergie bis zur Nutzenergie zu verstehen,
  • Zusammenhänge eines Energiesystems unter technischen, physikalischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten zu verstehen,
  • die Prinzipien der Energiewandlung an ausgewählten Beispielen zu beschreiben,
  • verschiedene Energiewandlungsmaschinen und ihre konstruktiven Besonderheiten zu kennen und ihren Wirkungsgrad zu vergleichen und zu bewerten,
  • die Nutzung ausgewählter Energieform und Energiewandler (Verfügbarkeit und Speicherung, Energiebilanz, Umwelt, Nachhaltigkeit) zu vergleichen.
Modulinhalte
  • Physikalisch-technische Grundlagen energieverarbeitender Systeme
  • Energieversorgungssysteme
  • Energieumwandlung
  • Energiewirtschaft
  • Fachliche Klärung von schulrelevanten Inhalten
Literaturempfehlungen
Links
http://www.uni-oldenburg.de/technische-bildung/
Unterrichtssprache Deutsch
Dauer in Semestern 1 Semester
Angebotsrhythmus Modul jährlich
Aufnahmekapazität Modul 15
Modulart Wahlpflicht / Elective
Modullevel AC (Aufbaucurriculum / Composition)
Lehr-/Lernform S, Ü
Lehrveranstaltungsform Kommentar SWS Angebotsrhythmus Workload Präsenz
Seminar 2 SoSe 28
Übung 2 SoSe 28
Präsenzzeit Modul insgesamt 56 h
Prüfung Prüfungszeiten Prüfungsform
Gesamtmodul
Nach Absprache während oder am Ende des Moduls
1 Hausarbeit oder 1 Portfolio