Module label | Private and Commercial Law IV: Statutory Obligations (Torts, Delicts, Unjust Enrichment) with International Aspects |
Modulkürzel | hls031 |
Credit points | 6.0 KP |
Workload | 180 h |
Institute directory | Department of Business Administration, Economics and Law (Economics) |
Verwendbarkeit des Moduls |
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Zuständige Personen |
Lehrenden, Die im Modul (Prüfungsberechtigt)
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Prerequisites | |
Skills to be acquired in this module | Die Studierenden werden befähigt selbstständig Fälle aus dem Bereich der gesetzlichen Schuldverhältnisse mit europarechtlichen Fragestellungen problemorientiert zu lösen. |
Module contents | In der Vorlesung „Gesetzliche Schuldverhältnisse“ (zusammen mit dem Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen)) erlernen die Studierenden, nachdem sie bereits vertiefte Kenntnisse im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse erlangt haben, nun die gesetzlichen Schuldverhältnisse: Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereicherungs‐ und Schadensrecht samt seinen neueren Fortbildungen durch deutsche und europäische Rechtsprechung und Literatur. Darüber hinaus vermittelt die Vorlesung Zusammenhänge zu anderen Bereichen der Rechtsordnung, namentlich zum Sachenrecht (Eigentümer‐Besitzer‐Verhältnis), zum Verfassungsrecht (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) und zum Europarecht (Produkthaftungsrichtlinie). Die Befassung mit praktischen Fällen vermittelt schließlich einen Einblick in die juristische Methode.
In einem weiteren Veranstaltungsteil (gesondert für Studierende der Hanse Law School) werden die internationalen Bezüge der Gesetzlichen Schuldverhältnisse behandelt, wobei der Fokus auf der vergleichenden Betrachtung der europäischen Nachbarländer liegt. Schwerpunkte bilden das moderne angloamerikanische Tort Law mit seinen Besonderheiten zur Kausalität und zu punitive damages, der unterschiedliche Zuschnitt des Bereicherungsrechts in Kontinentaleuropa (restitution, enrichissement sans cause, arrichimento senza causa, enriquecimiento injusto) abhängig von der Ausgestaltung des Verhältnisses von Schuld‐ und Sachenrecht im Allgemeinen und der dogmatischen Konstruktion der Übereignung im Besonderen (Abstraktions‐ vs. Konsensualprinzip und weitere Modelle). In Bezug auf die Geschäftsführung ohne Auftrag wird deren Fehlen (und Übernahme durch andere Institute wie namentlich restitution) im angelsächsischen Recht den relativ ähnlichen, vom römisch‐rechtlichen Vorbild geprägten Varianten des Instituts in den kontinentaleuropäischen Ländern gegenübergestellt. |
Literaturempfehlungen | Brox, H./Walker, W.‐D. (2018): Besonderes Schuldrecht, 42. Auflage, C.H. Beck, München |
Links | |
Language of instruction | German |
Duration (semesters) | 1 Semester |
Module frequency | SoSe, jährlich |
Module capacity | unlimited |
Modullevel / module level | BC (Basiscurriculum / Base curriculum) |
Modulart / typ of module | Pflicht / Mandatory |
Lehr-/Lernform / Teaching/Learning method | |
Vorkenntnisse / Previous knowledge |
Examination | Prüfungszeiten | Type of examination |
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Final exam of module | Ende des Semesters |
KL |
Form of instruction | Vorlesung und Seminar |
SWS | 4 |
Frequency | SoSe oder WiSe |
Workload Präsenzzeit | 56 h |