gen230 Geschlecht und kulturelle Repräsentation (Vollständige Modulbeschreibung)

gen230 Geschlecht und kulturelle Repräsentation (Vollständige Modulbeschreibung)

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Modulbezeichnung Geschlecht und kulturelle Repräsentation
Modulkürzel gen230
Kreditpunkte 6,0 KP
Verantwortliche Einrichtung Institut für Kunst und visuelle Kultur
Zuständige Personen
Modulverantwortung:
Friederike Nastold
Teilnahmevoraussetzungen

keine

Empfohlene Vorkenntnisse Es wird empfohlen, die Aufbaumodule erst nach erfolgreichem Abschluss der Basismodule zu belegen.
Unterrichtssprache Deutsch
Lernergebnisse/Kompetenzen

Dieses Modul zielt auf eine Erweiterung und Vertiefung kulturhistorischen Wissens. Über exemplarische Studien sollen Einsichten in die Historizität, Kontextgebundenheit und Relativität von Geschlechterbildern und –konstruktionen vermittelt werden. Die Studierenden sollen zugleich befähigt werden, Kategorien der Kulturwissenschaft und –analyse (wie z.B. Repräsentation, Performativität) an unterschiedlichen Beispielen aus der Geschichte zu erproben und zu jeweiligen disziplinären Fragestellungen in Beziehung zu setzen bzw. mit diesen zu verknüpfen.

Modulinhalte

Gegenstand sind Darstellungen und Hervorbringungen von Geschlecht in verschiedenen Medien, Kunstgattungen und historischen Konstellationen. Über exemplarische Studien aus unterschiedlichen Fächern können die Bedeutungen unterschiedlicher Formen der Repräsentation - textuelle, visuelle, auditive oder vestimentäre – und ihr mögliches Zusammenwirken erfasst werden. Mithin sind Veranstaltungen aus einem breiten Spektrum von Fächern auszuwählen - von Geschichts-, Sozial- über Literatur- bis hin zu Musik- oder Kunstwissenschaften und zur Wissenschaftsgeschichte. Die Studierenden wählen mindestens ein Veranstaltungsangebot aus einem Fach. Anstelle einer zweiten Lehrveranstaltung können sie auch ein selbstorganisiertes Lektüreseminar zu Fragen kultureller Repräsentation wählen.

Literaturempfehlungen

Ist in den einzelnen Veranstaltungen zu benennen.

Zu erbringende Leistungen
Prüfungsart, -umfang, -dauer

1 Prüfungsleistung:

1 Referat (15-20 Minuten und ca. 10 Seiten schriftliche Ausarbeitung) oder
1 Hausarbeit (Exposé ca. 2 Seiten, Text 10-12 Seiten) oder
1 mündliche Prüfung (20 Minuten) oder
1 Klausur (90 Minuten) oder
1 Portfolio (2-4 Leistungen)

Weitere zu erbringende Leistungen

Hinweis zur Durchführung:
In Tutorien (T) werden keine Prüfungsleistungen erbracht.

Zum Bestehen des Moduls ist aktive Teilnahme und seminarbegleitende Lektüre notwendig.

Aktive Teilnahme

Auszug aus der Bachelor-Prüfungsordnung:

In allen Seminaren und Übungen der in diesem Studiengang zu studierenden Module ist deshalb die
dokumentierte aktive Teilnahme entsprechend § 9 Abs. 5 BPO Voraussetzung für die Zulassung zur
Modulprüfung. Die jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltung in Absprache mit den Studierenden von der oder dem Lehrenden festgelegt, transparent dargestellt
und schriftlich fixiert; dabei ist der angenommene Arbeitsaufwand darzulegen und in plausiblen Bezug
zum gesamten Workload der Lehrveranstaltung bzw. des Moduls zu setzen. Mögliche Formen von Studienleistungen im Rahmen von aktiver Teilnahme sind je nach Veranstaltungsform z. B. Protokolle, die
Bearbeitung von Aufgaben, Vorbereitung bzw. Lektüre von Texten, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen o. ä. Über die Erfüllung der Kriterien für die aktive Teilnahme entscheidet der oder die Lehrende.
Aktive Teilnahme schließt grundsätzlich die kontinuierliche körperliche Anwesenheit des oder der Studierenden während der Sitzungstermine der Lehrveranstaltung mit ein. Es kann in Lehrveranstaltungen
auch vereinbart werden, dass im Rahmen der aktiven Teilnahme keine speziellen Formen von Studienleistungen erbracht werden, sondern dass die aktive Teilnahme der Studierenden in der Beteiligung am Plenumsgespräch und der regelmäßigen Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung besteht. In diesem Fall gilt mangels anderer nachprüfbarer Kriterien die regelmäßige Anwesenheit als Voraussetzung
für die Zulassung zur Modulprüfung.
Ist es dem oder der Studierenden aus wichtigem Grund nicht möglich, bei einem oder mehreren Sitzungsterminen einer Lehrveranstaltung persönlich anwesend zu sein, so ist der wichtige Grund spätestens ab dem vierten Fehltermin je Semester und Lehrveranstaltung gegenüber dem Dozenten oder der Dozentin unverzüglich und in geeigneter Form anzuzeigen und nachzuweisen (z. B. ärztliches Attest o.
ä.). Studierende ab dem 5. Fachsemester können als wichtigen Grund auch geltend machen, dass
gleichzeitig eine Pflichtveranstaltung stattfindet und sowohl diese als auch die betreffende Veranstaltung im aktuellen Semester besucht werden müssen, um eine unzumutbare Verlängerung des Studiums zu vermeiden. Erstrecken sich die Fehlzeiten aus wichtigem Grund über einen längeren Zeitraum, so
ist mit dem oder der Lehrenden ein Arbeitsplan zu vereinbaren, wie trotz der Fehlzeiten das Modulziel
erreicht werden kann. Umfassen die Fehlzeiten mehr als die Hälfte der Sitzungstermine in einem Semester, so ist ein solcher Ausgleich in der Regel nicht mehr möglich.

Prüfungszeiten

n. V.

Dauer in Semestern 1 Semester
Angebotsrhythmus halbjährlich
Workload
Arbeitsaufwand gesamt Davon Präsenzzeit
180 h

56 h

Lehrveranstaltungsform
Veranstaltungsart SWS Angebotsrhythmus Workload Präsenzzeit
Seminar (1 VL/SE und 1 SE/UE/T) 4 SoSe und WiSe 56 h
Zusätzliche Hinweise

Doppelanrechung von Lehrveranstaltungen (z. B. aus dem anderen Fach) ist nicht zulässig.

Aufnahmekapazität:
unbegrenzt

Lehr-/Lernform:
V, Ü oder S (auch selbstorganisiertes Lektüreseminar)

Verwendbarkeit des Moduls
  • Zwei-Fächer-Bachelor Gender Studies > Aufbaumodule
Modulart Wahlpflicht / Elective
Modullevel BC (Basiscurriculum / Base curriculum)