Seminare, Übungen, Kolloquien, Werkstattkurse und Exkursionen sind Lehr- und Lernformen, in denen die Studierenden einen wesentlichen Teil der angestrebten Kenntnisse und Fähigkeiten in der dialogisch-diskursiven Auseinandersetzung mit Lehrenden und Studierenden erwerben. Kompetenzaufbau und damit das Erreichen des Ziels der Veranstaltung sind hier nur möglich, wenn die Studierenden regelmäßig und aktiv an der Lehrveranstaltung teilnehmen (vgl. § 7 Abs. 4 Satz 1 NHG).
Die Zulassung zur Modulprüfung kann die regelmäßige, aktive und dokumentierte Teilnahme an praxisorientierten Lehrveranstaltungen (Praktika, Übungen, Seminare) voraussetzen (§ 9 Abs. 5 BPO). Im Konfliktfall ist eine Ombudsperson und ggf. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fachschaft einzubeziehen.
Die jeweils geltenden Kriterien aktiver Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltung von der oder dem Lehrenden transparent dargestellt; dabei ist der angenommene Arbeitsaufwand darzulegen und in plausiblen Bezug zum gesamten Workload der Lehrveranstaltung bzw. des Moduls zu setzen. Mögliche Formen von Studienleistungen im Rahmen von aktiver Teilnahme sind je nach Veranstaltungsform z. B. Protokolle, die Bearbeitung von Aufgaben, schriftliche Vorbereitung, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen o.Ä.
Es kann in Lehrveranstaltungen zusätzlich auch vereinbart werden, dass die aktive Teilnahme der Studierenden in der Beteiligung am Plenumsgespräch und der regelmäßigen Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung besteht. In diesem Fall gilt mangels anderer nachprüfbarer Kriterien die kontinuierliche körperliche Anwesenheit des oder der Studierenden während der Sitzungstermine der Lehrveranstaltung als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung.
Über die Erfüllung der Kriterien für die aktive Teilnahme entscheidet der oder die Lehrende. Ist es dem oder der Studierenden aus wichtigem Grund nicht möglich, bei einem bis maximal drei Sitzungsterminen einer Lehrveranstaltung persönlich anwesend zu sein, so ist der wichtige Grund gegenüber dem Dozenten/der Dozentin unverzüglich und in geeigneter Form anzuzeigen. Bei Blockseminaren gilt anteilig maximal 6 Stunden. Das Fehlen an einem Sitzungstermin ist, unabhängig davon, wodurch das Fehlen zustande gekommen ist, durch eine angemessene Ersatzleistung auszugleichen.
Bei Problemen im Zusammenhang mit regelmäßiger Anwesenheit, aktiver Teilnahme und curricularer Abfolge, die keinen Verwaltungsakt betreffen, soll zunächst auf der Ebene der Lehrveranstaltung im Dialog zwischen Studierenden und Lehrendem nach einer Lösung gesucht werden; ist dies nicht möglich, kann sich der oder die Studierende an den oder die Modulverantwortliche(n) und/oder den studentischen Fachschaftsrat wenden. Konflikte und Beschwerdefälle, die auf dieser Ebene nicht zu lösen sind, sollen auf Institutsebene vorgebracht werden (Institutsleitung). Ist auch hier keine Lösung möglich, ist letztlich die Studienkommission zuständig, die dafür einen ständigen Beschwerdeausschuss bildet, der zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnern auf Modul-, Instituts- und Fakultätsebene werden in geeigneter Weise bekannt gemacht.
Studierende, die in der ersten Sitzung unentschuldigt fehlen, werden aus dem Seminar/Modul ausgetragen.
2.06.021a: In diesem Seminar gehört zur aktiven Teilnahme der Verzicht auf die Benutzung von Smartphones und Laptops o.Ä. Laptops werden lediglich zur Seminargestaltung in Form von Vorträgen/Übungen o.Ä. benutzt.