Die Studierende erlernen, sich das Sekundärrecht einzelner Politikbereiche der EU zu erarbeiten. Auf Grundlage des Moduls EU1 (Kompetenzen, Prinzipien) erlernen die Studierenden den Umfang mit EU-Verordnungen und Richtlinien, verstehen das Zustandekommen von Sekundärrecht (Stichwort „Komitologie“) und können sich die Verschränkung mit dem mitgliedstaatlichen Recht erschließen.