wir130 - Bürgerliches Recht und Handelsrecht (Veranstaltungsübersicht)

wir130 - Bürgerliches Recht und Handelsrecht (Veranstaltungsübersicht)

Department für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 6 KP
Modulteile Semesterveranstaltungen Sommersemester 2023 Prüfungsleistung
Vorlesung
  • Kein Zugang 2.08.151 - Handelsrecht Lehrende anzeigen
    • Prof. Dr. Peter Rott

    Dienstag: 16:15 - 17:45, wöchentlich (ab 11.04.2023), Ort: A14 1-101 (Hörsaal 1)
    Termine am Dienstag, 18.07.2023, Montag, 04.09.2023 11:00 - 13:00, Ort: A14 1-101 (Hörsaal 1), A14 1-102 (Hörsaal 2), A14 1-103 (Hörsaal 3)

    Wirtschaftswissenschaften (1-Fach und 2-Fach BA): Zum Bestehen d. Moduls wir130 muss die Veranstaltung Bürgerliches Recht im WS besucht worden sein. Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt: Zum Bestehen d. Moduls wir050 muss eine Übung (Methodik z. jur. Fallbearbeitung) besucht werden.

Übung
  • Kein Zugang 2.08.154a - Übung Handelsrecht Lehrende anzeigen
    • Jacob Schwartz, LL.M. (Trinity College Dublin)

    Montag: 08:15 - 09:45, wöchentlich (ab 17.04.2023), Ort: A14 1-103 (Hörsaal 3), A14 0-031

    Es handelt sich um eine Übung, die sich an die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften richtet, die sich vorlesungsbegleitend auf die Klausur vorbereiten wollen. Der Stoff der Vorlesung und die juristische Methodik wird in der Übung anhand von kleinen Fällen wiederholt und vertieft.

Hinweise zum Modul
Prüfungszeiten
Nach dem Ende der Vorlesungen
Prüfungsleistung Modul
Klausur
Kompetenzziele
Die Studierenden - kennen die juristische Arbeitstechnik, Grundbegriffe des Rechts allgemein und des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts im Besonderen, - haben Kenntnisse im Schuld- und Sachenrecht, insbesondere im Vertragsrecht, sowie im Handelsrecht als den Hauptanwendungsgebieten in der späteren beruflichen Praxis, - können rechtliche Fallkonstellationen ergebnisorientiert bearbeiten, - können bei rechtlichen Fragestellungen Lösungsansätze finden sowie vorhandene haftungsrechtliche Risiken erkennen und ihnen begegnen, - werden bei Vertragsverhandlungen in der Lage sein, Regelungsbedarfe zu erkennen und Regelungsfolgen zu beurteilen.