DieStudierendeerlernen die Methodikder Rechtsanwendung imVertragsrecht des commonlaw als Grundlagefür ein rechtsvergleichendes Verständnis.Siesindin der Lage, einfach vertragsrechtlicheFälle nach englischemRecht selbstständig zulösen.Siebeherrschen zudemdieMethodikder Interaktion zwischen Unionsprivatrechtundden nationalen Privatrechtender Mitgliedstaaten undverstehen, welche Unterschiede sich aus den nationalen Vorgabenzur Auslegung undRechtsfortbildung ergeben.Studierende habenein Grundverständnishinsichtlich der Unterschiededer Vertragsrechtein Europa unddarüberhinaus undsindin der Lage, rechtsvergleichendeForschungsarbeiten nach der CommonCore‐Methode im Privatrecht selbstständig zuentwickeln.