wir511 - Arbeitsrechtliche Probleme in der Betriebspraxis (Veranstaltungsübersicht)

wir511 - Arbeitsrechtliche Probleme in der Betriebspraxis (Veranstaltungsübersicht)

Department für WiRe (Rechtswissenschaften) 6 KP
Modulteile Semesterveranstaltungen Wintersemester 2021/2022 Prüfungsleistung
Vorlesung
  • Kein Zugang 2.08.186 - Arbeitsrechtliche Probleme in der Betriebspraxis Lehrende anzeigen
    • Rüdiger Salfeld
    • Dr. Karsten Tech

    Termine am Dienstag, 19.10.2021, Dienstag, 26.10.2021, Dienstag, 02.11.2021, Dienstag, 09.11.2021, Dienstag, 16.11.2021, Dienstag, 23.11.2 ...(mehr), Ort: A14 0-030, V03 0-C001
    Die Studierenden sollen: Auf der Grundlage ihres Wissens aus den Vorlesungen Grundzüge des Arbeitsrechts und Vertiefung im Arbeitsrecht aktuelle arbeitsrechtliche Probleme kennen und lösen lernen, die in der betrieblichen Praxis eine Rolle spielen. Dabei entwickeln die Studierenden ein Problembewusstsein für die betriebliche arbeitsrechtliche Struktur, in der sowohl die Parteien des Arbeitsverhältnisses, aber auch der Betriebsrat oder die gewerkschaftliche Interessenvertretung eine wichtige Rolle spielen. Über die Einbindung von Praktikern wird ein konkreter Bezug zu den betrieblichen Rechtsverhältnissen hergestellt.

Seminar
Hinweise zum Modul
Hinweise
Modul sollte besucht werden ab dem 4. Semester.
Prüfungszeiten
zum Semesterende
Prüfungsleistung Modul

- Klausur oder
- mündliche Prüfung oder
- Referat oder
- Portfolio

Kompetenzziele
Die Studierenden sollen: Auf der Grundlage ihres Wissens aus den Vorlesungen Grundzüge des Arbeitsrechts und Vertiefung im Arbeitsrecht aktuelle arbeitsrechtliche Probleme kennen und lösen lernen, die in der betrieblichen Praxis eine Rolle spielen. Dabei entwickeln die Studierenden ein Problembewusstsein für die betriebliche arbeitsrechtliche Struktur, in der sowohl die Parteien des Arbeitsverhältnisses, aber auch der Betriebsrat oder die gewerkschaftliche Interessenvertretung eine wichtige Rolle spielen. Über die Einbindung von Praktikern wird ein konkreter Bezug zu den betrieblichen Rechtsverhältnissen hergestellt.