Die Studierenden vertiefen ihre im Modul Privatrecht: Vertragsrecht I erlangten Kenntnisse des deutschen Vertragsrechts, insbesondere des Rechts der Leistungsstörungen. Die Studierenden werden befähigt, Sachverhalte aus dem Vertragsrecht im Gutachtenstil zu prüfen und Problemlösungen selbstständig zu bearbeiten.