Die Studierenden erlangen ein Verständnis für das deutsche Privatrecht, insbesondere das deutsche Vertragsrecht. Daneben werden die Studierenden befähigt den Einfluss des EU Rechts auf das deutsche Privatrecht nachzuvollziehen und den wissenschaftlichen Umgang mit Rechtsprechung und Literatur zu vertiefen. Die rechtswissenschaftlichen Kompetenzen (insbesondere Subsumtion, Gutachtentechnik, Auslegung, Anspruchsaufbau und -prüfung) werden weiter gefestigt.