Informationen für Gasthörende

Informationen für Gasthörende

Zu erwartende TeilnehmerInnenzahl:
50
Zeit:
Donnerstag: 12:15 - 13:45, wöchentlich (ab 13.04.2023), Ort: V04 0-033
Freitag: 10:15 - 11:45, wöchentlich (ab 14.04.2023), Ort: A07 0-030 (Hörsaal G), A05 1-160
Ort:
V04 0-033
Do. 12:15 - 13:45 (13x)
A07 0-030 (Hörsaal G)
Fr. 10:15 - 11:45 (13x)
A05 1-160
Fr. 10:15 - 11:45 (1x)
Voraussetzungen:
Angaben zum Inhalt:
Gegenstand der Vorlesung ist das öffentlich-rechtliche Medienrecht wie der Rundfunkstaatsvertrag und die Rechtsentwicklung zum derzeitigen Recht von Rundfunk, Fernsehen, Presse und Internet. Außerdem besprochen werden die Rechte von Betroffenen durch Verletzungen, die in eben diesen Medien erfolgen. Betroffen sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschließlich der Ehre, der wirtschaftliche Ruf, das Recht am Bild und das Urheberrecht. Näher vorgestellt werden die Rechtsnatur und die Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie Ansprüche auf Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Gegen Ende des Seminars halten Teilnehmer Vorträge zu Themen aus diesem Bereich.
Lehrsprache:
deutsch
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