Informationen für Gasthörende

Informationen für Gasthörende

Zu erwartende TeilnehmerInnenzahl:
14
Zeit:
Dienstag: 10:15 - 11:45, wöchentlich (ab 18.10.2022), Ort: V03 1-M127
Ort:
V03 1-M127
Di. 10:15 - 11:45 (14x)
Voraussetzungen:
Angaben zum Inhalt:
Die politische Philosophie von Thomas Hobbes (1588-1679) und John Locke (1632-1704) gilt als die Geburtsstunde moderner Gerechtigkeitstheorien. Die Berechtigung politischer Macht ist demnach an bestimmten Standards der Gerechtigkeit gebunden. Strittig ist dabei, was unter Gerechtigkeit verstanden werden kann. Hobbes und Locke gehören zwar derselben vertragstheoretischen Tradition an: Demzufolge wird der politischen Machte ihre Legitimation erst durch die Gerechtigkeit verschafft, für die eine Regierung in einer Gesellschaft sorgen muss. Innerhalb dieser Tradition des Kontraktualismus aber vertreten sie entgegengesetzte Standpunkte. Für Hobbes erschöpft sich die Gerechtigkeit in dem gesellschaftlichen Konsens über Sicherheit, Wohlstand und Frieden, die von einer Regierung zu gewährleisten sind. Für Locke hingegen muss eine Regierung auch dafür Sorge tragen, dass die moralischen Ansprüche erfüllt werden, die Bürger und Bürgerinnen besitzen. Mit dieser moralischen Grundlegung der Politik hat Locke den Grundstein für die modernen Menschenrechte gelegt. Sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede der Gerechtigkeitstheorien von Hobbes und Locke sollen – auch in kritischer Hinsicht – beispielsweise anhand ihrer Eigentumsvorstellung herausgearbeitet werden. Die Textgrundlage des Seminars ist: Thomas Hobbes, Leviathan (mit Kommentar von Lothar R. Waas), Suhrkamp Studienbibliothek, Berlin 2011; John Locke, Zweite Abhandlung über die Regierung (mit Kommentar von Ludwig Siep), Suhrkamp Studienbibliothek, Frankfurt/Main 2007.
Lehrsprache:
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