Informationen für Gasthörende
Zu erwartende TeilnehmerInnenzahl: |
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150 |
Zeit: |
Mittwoch: 18:00 - 20:00, wöchentlich (ab 06.11.2019), Ort: A07 0-030 (Hörsaal G), W03 1-156 Donnerstag: 16:00 - 18:00, wöchentlich (ab 17.10.2019), Ort: A14 1-103 (Hörsaal 3), A01 0-008 Donnerstag: 18:00 - 20:00, wöchentlich (ab 14.11.2019), Ort: A05 0-055, A06 0-009 Termine am Dienstag, 19.11.2019 08:00 - 12:00, Donnerstag, 21.11.2019 13:00 - 17:00, Dienstag, 17.12.2019, Donnerstag, 19.12.2019 10:00 - 12:00, Mittwoch, 19.02.2020 14:15 - 15:45, Mittwoch, 08.04.2020 10:00 - 13:00, Ort: V04 0-033, W06 0-008, V03 0-D001 (+2 weitere) |
Ort: |
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Voraussetzungen: |
Angaben zum Inhalt: |
Im Zentrum der Vorlesung steht das Wirtschaftsverfassungsrecht. Das Grundgesetz enthält zahlreiche verfassungsrechtliche Regelungen, die sich mit dem Bereich der Wirtschaft beschäftigen. Grundsätzlich hat sich die deutsche Verfassung für Wirtschaftsfreiheiten entschieden. Sie kennt etwa die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Allerdings sind grenzenlose Freiheiten in der Wirklichkeit nicht möglich. Das sieht auch das Grundgesetz. Es legt deshalb fest, dass und unter welchen Voraussetzungen Wirtschaftsfreiheiten eingeschränkt werden können. Die Herausforderung, die das Grundgesetz meistert, ist: Wie lässt sich die Freiheit der Wirtschaft garantieren, ohne alle anderen Werte zu vernachlässigen? |
Lehrsprache: |
deutsch |
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