Skills to be acquired in this module |
Die Studierenden
- können die rechtsgeschichtlichen Entwicklungen der letzten 2.000 Jahre nachvollziehen
- verstehen die „Rechtskreislehre“
- können eine „funktionale Rechtsvergleichung“ vornehmen
- sind vertraut mit den Grundzügen des Rechts ausgewählter Staaten der folgenden Rechtskreise: „Romanischer Rechtskreis: Italien; Angelsächsischer Rechtskreis: USA und Großbritannien; Deutscher Rechtskreis: Deutschland und Türkei; Arabischer Rechtskreis: Saudi-Arabien; Gemischter Rechtskreis: Israel.
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