Skills to be acquired in this module |
Die Studierenden
–können die rechtsgeschichtlichen Entwicklungen der letzten 2.000 Jahrenachvollziehen
–verstehen die „Rechtskreislehre“
–können eine „funktionale Rechtsvergleichung“ vornehmen
–sind vertraut mit den Grundzügen des Rechts ausgewählter Staaten derfolgenden Rechtskreise: „Romanischer Rechtskreis: Italien; AngelsächsischerRechtskreis: USA und Großbritannien; Deutscher Rechtskreis: Deutschlandund Türkei; Arabischer Rechtskreis: Saudi-Arabien; Gemischter Rechtskreis:Israel. |