Hinweise zum Inhalt der Veranstaltung für Gasthörende: Die Vorlesung sowie das Seminar vermitteln zunächst unter Zugrundelegung der wichtigsten rechtstheoretischen und rechtsgeschichtlichen Grundlagen einen Überblick über die wichtigsten Rechtssysteme. Hierbei soll besonders auf die rechtlichen Grundzüge folgende Rechtskreise eingegangen werden:„Romanischer Rechtskreis: Italien; Angelsächsischer Rechtskreis: USA und Großbritannien; Deutscher Rechtskreis: Deutschland und Türkei; Arabischer Rechtskreis: Saudi-Arabien; Gemischter Rechtskreis: Israel.
Termin wird zu Beginn des Semesters mit den Studierenden festgelegt.
Learning outcomes/competencies
Die Studierenden
können die rechtsgeschichtlichen Entwicklungen der letzten 2.000 Jahre nachvollziehen
verstehen die „Rechtskreislehre“
können eine „funktionale Rechtsvergleichung“ vornehmen
sind vertraut mit den Grundzügen des Rechts ausgewählter Staaten der folgenden Rechtskreise: „Romanischer Rechtskreis: Italien; Angelsächsischer Rechtskreis: USA und Großbritannien; Deutscher Rechtskreis: Deutschland und Türkei; Arabischer Rechtskreis: Saudi-Arabien; Gemischter Rechtskreis: Israel.