Prüfungsleistung Modul |
Prüfungsleistung:
Masterarbeit
Hinweise aus der Prüfungsordnung:
Die Masterarbeit ist in englischer Sprache zu verfassen. Auf Antrag und mit Einverständnis der Gutachter kann von der geltenden Regelung abgewichen werden. Fachdidaktische Abschlussarbeiten sind von dieser Regelung ausgenommen.
Hinweise zur Durchführung:
Regelmäßiger Bericht zum Konzept und Fortschritt der Masterarbeit in der begleitenden Veranstaltung bzw. gegenüber dem/der Betreuer/-in; Überprüfung der fachwissenschaftlichen Kompetenzen der/des Studierenden anhand ihrer/seiner Präsentation des detaillierten Entwurfs des Forschungsvorhabens für die MA-Arbeit (Gliederung, theoretische Fundierung, Hypothesen, Prognosen, Literatur) in einem Prüfungsgespräch von 60 min Dauer; Vorlage der Masterarbeit. |