(1) Das Masterabschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und einer einstündigen mündlichen Prüfung im Umfang von 24 KP sowie einem begleitenden Masterkolloquium im Umfang von 6 KP. (2) Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten und setzt sich entsprechend der disziplinären Gewichtung des Studiums aus max. 3 Prüfungsbereichen bzw. -themen zusammen. Gegenstand der Prüfung sind implizit oder explizit auch die in MM1 vermittelten Grundlagen des Studiums. Die Prüfung wird von zwei Prüfern abgenommen und deckt Erst- und Zweitsprache ab. (3) Die Masterarbeit wird i.d.R. im gewählten Schwerpunkt geschrieben. (4) Für die Masterarbeit und die mündliche Prüfung wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Masterarbeit fließt dabei mit 75% und die mündliche Prüfung mit 25% in die Note ein. |