Studiengangskonferenz: SGK Cluster Niederlandistik (2FBa Niederlandistik, M.Ed. HR, Gym, WiPäd Niederländisch, FMa Niederlandistik, FMA Sprachdynamik) - Details

Studiengangskonferenz: SGK Cluster Niederlandistik (2FBa Niederlandistik, M.Ed. HR, Gym, WiPäd Niederländisch, FMa Niederlandistik, FMA Sprachdynamik) - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Studiengangskonferenz: SGK Cluster Niederlandistik (2FBa Niederlandistik, M.Ed. HR, Gym, WiPäd Niederländisch, FMa Niederlandistik, FMA Sprachdynamik)
Untertitel
Semester unbegrenzt
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 16
erwartete Teilnehmendenanzahl 30
Heimat-Einrichtung Institut für Niederlandistik
Veranstaltungstyp Studiengangskonferenz in der Kategorie Organisation
Erster Termin Mittwoch, 09.06.2021 00:00 - 00:00
Art/Form
Teilnehmende Beteiligt sind der/die Studiengangsverantwortliche, Lehrende (mind. 1 Hochschullehrende*r und 1 Mitglied Mittelbau), Studierende (mind. 1), ggf. der/die QM-Beauftragte, ggf. weitere Personen nach Bedarf sowie bei Lehramtsstudiengängen ein DiZ-Mitglied.
Lehrsprache --

Räume und Zeiten

Keine Raumangabe
Mittwoch, 09.06.2021 00:00 - 00:00
Mittwoch, 26.01.2022 14:30 - 15:30
Mittwoch, 07.12.2022 10:00 - 12:00
Donnerstag, 25.05.2023 08:00 - 18:30
Freitag, 26.05.2023 08:00 - 14:30
Mittwoch, 20.12.2023 10:00 - 12:00
(BBB)
Mittwoch, 22.03.2023 10:00 - 11:00
(A08 0-001)
Mittwoch, 31.01.2024 10:00 - 12:00

Kommentar/Beschreibung

Studiengangskonferenz im Cluster Slavistik / Niederlandistik
mit folgenden (Teil-) Studiengängen
  • Niederlandistik Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
  • Niederländisch M.Ed. Haupt- und Realschule
  • Niederländisch M.Ed. Gymnasium
  • Niederländisch M.Ed. Wirtschaftspädagogik
  • Niederlandistik Fachmasterstudiengang
  • Sprachdynamik Fachmasterstudiengang

Studiengangsverantwortlich: Prof. Dr. Esther Ruigendijk; Prof. Dr. Ralf Grüttemeier
Je (Teil-)Studiengang ist ein Berichtsblatt zu bearbeiten.

1. Ziel
Das Ziel der Studiengangskonferenz ist eine Betrachtung unter fachlichen, hochschuldidaktischen, curri-cularen und studienstrukturellen Kriterien zur Erfassung von Entwicklungsbedarfen und zur Vereinbarung entsprechender Handlungsempfehlungen. Die Betrachtung sowie die in der Studiengangskonferenz beschlossenen Maßnahmen sind im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Studiengänge im Einklang mit dem Leitbild der Universität zu sehen.
Studiengangskonferenzen sind außerdem die Grundlage für alle darauf aufbauenden Qualitätsmanage-ment-Elemente und dienen der Dokumentation der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung.

2. Bezugspunkt bzw. Rechtsgrundlage
Laut Nds. StudAkkVO § 17 soll das Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule eine kontinuierliche Verbesserung der Studienqualität sicherstellen. Dies wird an der Universität Oldenburg über die jährlich stattfindenden Studiengangskonferenzen sowie die darauf aufbauenden Elemente ermöglicht. Die Do-kumentation der Ergebnisse der Studiengangskonferenz in einem Berichtsblatt orientiert sich dabei an den fachlich-inhaltlichen Kriterien der Nds. StudAkkVO (§ 11 - § 15).

3. Turnus
Die Studiengangskonferenzen finden jährlich statt. Studiengangskonferenzen können für jeden Studien-gang einzeln oder für mehrere Teil-/Studiengänge gemeinsam durchgeführt werden.

4. Beteiligte
Beteiligt sind der/die Studiengangsverantwortliche, Lehrende (mind. 1 Hochschullehrende*r und 1 Mit-glied Mittelbau), Studierende (mind. 1), ggf. der/die QM-Beauftragte, ggf. weitere Personen nach Be-darf sowie bei Lehramtsstudiengängen ein DiZ-Mitglied bzw. bei Weiterbildungsstudiengängen min. ein C3L-Mitglied (z.B. Studiengangsmanager*in) und ggf. der/die C3L-QM-Beauftragte.

5. Verantwortlich für die Durchführung
Verantwortlich für die jährlich durchzuführende Studiengangskonferenz ist der/die Studiengangsver-antwortliche. Diese Verantwortung umfasst die Einberufung und Durchführung der Konferenz, die Do-kumentation der Ergebnisse und die Umsetzung von Handlungsbedarfen. Einzelne Aufgaben sind im Prozess delegierbar, obgleich die Verantwortung immer bei der/dem Studiengangsverantwortlichen verbleibt. Die Weiterreichung relevanter Unterlagen im Vorfeld (siehe Punkt 6.) sowie im Nachgang der Studiengangskonferenz obliegt der/dem Studiengangsverantwortlichen.

6. Unterlagen
Die Dokumentation der Stammdaten erfolgt im Stammdatenblatt, welches bei Änderungen im Studien-gang angepasst werden muss. Für die Dokumentation der Studiengangskonferenzen wird das Berichts-blatt genutzt.
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