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Änderungen von Prüfungsordnungen

Die Sicherung von Qualität in Studium und Lehre der Universität Oldenburg ist ein zentrales Anliegen. Daher unterliegen die Studiengänge und deren Ordnungen einer regelmäßigen Kontrolle und Reflexion.

Aufgrund von sich ändernden Anforderungen müssen Studieninhalte verändert und Prüfungsordnungen angepasst werden. Daher können sich Prüfungsordnungen bestehender Studiengänge im Laufe eines Studiums ändern. Änderung einer Prüfungsordnung folgen immer einem Prozessablauf, an dem Studierende über Ihre Gremienvertretungen (Studienkommission, Fakultätsrat und Senat) beteiligt sind.

Was passiert, wenn sich Prüfungsordnungen ändern? 

  • Die Universität ist verpflichtet, den Vertrauensschutz für Studierende zu berücksichtigen, daher werden Übergangsregelungen notwendig.
  • Es wird sichergestellt, dass die Änderung der Prüfungsordnung nicht zu einer Studienzeitverlängerung führt.
  • Neu immatrikulierte Studierende nutzen die neue Prüfungsordnung und bereits eingeschriebene Studierende die Übergangsregelungen.

Beispiele für Übergangsbestimmungen

  • „Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im zweiten oder höheren Semester befinden, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen geprüft. Sie können auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses auch nach den geänderten Bestimmungen geprüft werden.“
  • „Sofern das Modul aaa000 nicht bis zum Ende des Sommersemesters 2025 abgeschlossen ist, müssen Studierende im zweiten und höheren Fachsemester das Modul bbb111 belegen. Fehlversuche im Modul aaa000 werden angerechnet.“

Bei Fragen und Unsicherheiten rund um dieses Thema wenden Sie sich gerne an die Beratung des Akademischen Prüfungsamtes. Das Team des Akademischen Prüfungsamtes hilft Ihnen bei Fragen wie:

  •  Welche Prüfungsordnung besitzt für mich Gültigkeit?
  •  Existiert eine Übergangsregelung für meinen Studiengang?
  •  Wie wirken sich Änderungen für mich aus?
(Stand: 05.02.2024)  | 
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