Fachstudienberatung

Sünna Looschen

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A8 1-114

Master of Education - Russisch für Gymnasien

Hintergrund

Dieser Master bereitet auf die spätere berufliche Tätigkeit als Lehrkraft im Fach Russisch an Gymnasien vor. Dabei wird das Fach Russisch unter Berücksichtigung didaktischer und landeskundlicher Anteile in den Prüfungsgebieten Russische Sprachwissenschaft und Russische Literaturwissenschaft sowie Sprachpraxis studiert.

Er vermittelt vertiefte sprach- und literaturwissenschaftliche sowie sprach- und fachdidaktische Fähigkeiten in den slavistischen Gegenstandsbereichen und schließt explizit mehrsprachige Areale außerhalb Russlands (Ukraine, Belarus) ein. Eingeschlossen sind außerdem berufsbildende Elemente. In den sprachpraktischen Kursen werden bildungs- und fachsprachliche Kompetenzen vertieft. Eine schulpraktische Ausbildung erfolgt im 7-wöchigen Praxisblock an Schulen. Im Fachpraktikum lernen Studierende die Schulkultur kennen und planen eigenständig Unterricht. Forschendes Lernen kann, neben entsprechenden Lerntätigkeiten in den wissenschaftlichen Veranstaltungen, im Forschungs- und Entwicklungspraktikum des Praxisblocks im Fach umgesetzt werden. Das Verfassen einer Abschlussarbeit mit Abschlusskolloquium ist möglich.

Studienaufbau und -inhalte

Das Masterstudium Master of Education (Gymnasium) im Umfang von 120 Kreditpunkten gliedert sich in das Studium zweier Unterrichtsfächer im Umfang von je 30 Kreditpunkten, Module aus dem Bereich der Bildungswissenschaften im Umfang von 18 Kreditpunkten, Praxismodule im Umfang von fünfzehn Kreditpunkten sowie das Masterarbeitsmodul im Umfang von 27 Kreditpunkten.

Die 30 KP, die Sie In den 4 Semestern Ihres Studiums im Fach Russisch erwerben, setzen sich wie folgt zusammen:

  • 1 Modul in Sprachwissenschaft (Kontakt- und Varietätenlinguistik oder Systemlinguistik, 9 KP)
  • 1 Modul in Literaturwissenschaft (Geschichte slavischer Literaturen oder Literaturtheorie und -kritik, 9 KP)
  • 2 sprachpraktische Module im Bereich des Russischen (jeweils 6 KP)

Besondere Voraussetzungen

Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Lehramt an Gymnasien – Russisch) müssen zum Ende des Masterstudiums Kenntnisse der Zielsprache gemäß Niveaustufe C 1 des europäischen Referenzrahmens nachweisen. Empfohlenes Einstiegsniveau zum Masterstudium ist daher B 2, mind. aber B 1. Fehlende Kenntnisse können nachstudiert werden. Im Bereich der Sprachpraxis sind insgesamt 12 KP anrechenbar.
Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Gymnasium) müssen bis zur Anmeldung zur Masterarbeit Kenntnisse in zwei weiteren Fremdsprachen nachweisen.

Kooperationsstudiengang

Für Informationen zum Studienaufbau für Studierende des M.Ed. Gymnasium Russisch mit Heimatuniversität Bremen sehen Sie bitte die Seite zum Kooperationsstudium Bremen.

Studienrelevanter Auslandsaufenthalt

Bis zur Anmeldung zur Masterarbeit ist außerdem ein dreimonatiger studienrelevanter (Sprachkurse, Praktikum, Studium o.ä.) Aufenthalt in Russland oder in Weißrussland, nach Absprache auch in anderen Ländern der GUS obligatorisch. Eine Befreiung vom Auslandsaufenthalt auf begründeten Antrag ist möglich. Über die Anerkennung der Studienrelevanz und die Befreiung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Empfehlung des Faches. Der Auslandsaufenthalt ist für das dritte Semester vorgesehen. Adäquate im Ausland erbrachte Studien- bzw. Prüfungsleistungen können nach Absprache mit den verantwortlichen Lehrenden im fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Bereich anerkannt werden. Ist das zweite Fach ebenfalls ein fremdphilologisches Fach, so ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt nachzuweisen.

Aktuelles zum Auslandsaufenthalt

Aussetzung des obligatorischen Auslandsaufenthalts für Studierende des M.Ed Russisch

In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat das Präsidium der Universität Oldenburg am 01.03.2022 beschlossen, die Kooperationen der Universität in Forschung und Lehre mit Institutionen der russischen Föderation ruhen zu lassen. Dies ist eine Entscheidung, die das Institut für Slavistik ausdrücklich mitträgt.
Allerdings sind Ihnen damit bis auf weiteres keine Auslandsaufenthalte in der russischen Föderation mehr möglich. Unmöglich sind aufgrund der Sicherheitslage auch Aufenthalte in der Republik Belarus sowie selbstverständlich in der Ukraine.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Antrag des Instituts für Slavistik auf Aussetzung des gemäß Nds. MasterVOLehr festgelegten obligatorischen Auslandsaufenthalts für alle betroffenen Studierenden des M.Ed. Russisch (Gymnasium) bewilligt.

!Anstelle des Auslandsaufenthalts sind jedoch sogenannte Kompensationsleistungen zu erbringen!

Was zählt als Kompensationsleistung?

  • Ersatzleistungen wie ein interkulturelles Portfolio (z.B. Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen, NGOs oder auch Unternehmen mit russisch-sprachigem Bezug);
  • Online Sprach- oder Fortbildungskurse (z.B. hier: https://www.russisches-sprachseminar.de/; www.perelingua.eu, u.a.)
  • Ggf. Auslandssemester in Polen/Estland/Litauen und dort Besuch von Russisch-Kursen bzw. Kursen der dortigen Russistiken (siehe hierzu die Angebote und Beratung des International Office). !Achtung – angerechnet werden nur konkret besuchte Sprachkurse Russisch, bzw. fachwissenschaftliche Kurse, wenn Sie in russischer Sprache gehalten werden!
  • Ersatzleistungen im Bereich der Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine (z.B. Teilnahme - am Buddy-Programm der Uni Oldenburg (https://uol.de/buddy; Assistenz an Schulen und Bildungseinrichtungen) oder Teilnahme am Schulungsprogramm für interkulturelle Begleiter*innen (https://uol.de/internationalisierung-zu-hause/orientierungplus/interkultureller-begleiterin) und Begleitung russisch-sprachiger Studierender.
  • ...

Welchen Umfang müssen die Kompensationsleistungen haben?

Die Kompensationsleistungen sollen insgesamt mind. 360 Zeitstunden ergeben. Das entspricht in etwa einem 3-monatigen Auslandsaufenthalt mit 6 Stunden/Arbeitstag Berechnungsgrundlage. Es darf gerne darüber hinausgehen!

Was muss ich konkret tun, damit die Kompensationsleistungen angerechnet werden?

  1. Absprache und Fixierung: Um Kompensationsleistungen anrechnen zu können, müssen diese vorab zwingend mit Vertretern des Instituts für Slavistik abgesprochen werden. Wenden Sie sich frühzeitig an uns! Aktivitäten, die Sie uns nicht vorher mitgeteilt haben, können für eine Kompensation ggf. abgelehnt werden.
  2. Durchführung und Dokumentation: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten so genau wie möglich hinsichtlich Stundenzahl, beteiligten Einrichtungen etc. Lassen Sie alles nach Möglichkeit bescheinigen.
  3. Nachweis und Antragsstellung: Nachdem Sie die Ersatzleistungen in der notwendigen Gesamtstundenzahl erbracht haben, stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anrechnung der Kompensationsleistungen für den obligatorischen Auslandsaufenthalt. Führen Sie in dem Antrag kurz die von Ihnen erbachten Eratzleistungen auf. Den Antrag richten Sie an den Prüfungsausschuss der FK III für M.Ed. Gymnasium (Russisch) über das Institut für Slavistik. Fügen Sie dem Antrag alle Nachweise Ihrer erbrachten Kompensationsleistungen bei und reichen Sie ihn im Sekretariat der Slavistik ein. Falls Sie bei der Formulierung des Antrags Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns!

Die Aussetzung gilt für Studierende des MEd, ich bin aber noch im BA – was soll ich tun?

Unsere Empfehlung lautet derzeit (Stand April 2023), dass Sie nach Möglichkeit schon im Laufe des BA beginnen sollten, mögliche Kompensationsanteile zu 'sammeln'. Letztlich können wir kaum vorhersagen, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickeln wird. Es ist aber eher davon auszugehen, dass - auch wenn der Krieg selbst beendet sein sollte - ein Auslandsaufenthalt im russisch-sprachigen Raum unter den politischen Bedingungen, wie sie aktuell vorherrschen, nach wie vor nicht möglich sein wird. Sollte sich die Situation doch zum Positiven wenden, wird es sicherlich auch Übergangsregelungen für Studierende geben.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt haben, melden Sie sich gerne!

(Stand: 19.01.2024)  | 
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