phy270 - Naturwissenschaft an außerschulischen Lernorten (Vollständige Modulbeschreibung)
Modulbezeichnung | Naturwissenschaft an außerschulischen Lernorten |
Modulkürzel | phy270 |
Kreditpunkte | 3.0 KP |
Workload | 90 h |
Einrichtungsverzeichnis | Institut für Physik |
Verwendbarkeit des Moduls |
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Zuständige Personen |
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Teilnahmevoraussetzungen | |
Kompetenzziele | Es wird die Kompetenz entwickelt, außerschulische Lernorte in den regulären Physikunterricht zu integrieren und die Einbettung in Unterrichtsgänge fachdidaktisch zu reflektieren; wissenschaftshistorische und interdisziplinäre naturwissenschaftlich-technische Sichtweisen, die über den Rand des eigenen Faches reichen, werden entwickelt; das Modul hat im Studiengang die Funktion der Integration fachlichen und fachdidaktischen Wissens. |
Modulinhalte | Es werden didaktische Konzeptionen für die Integration außerschulischer Lernorte (Science Center, Museen, Schülerlabore, industrietechnische Denkmäler etc.) in den Physikunterricht entwickelt, erprobt und reflektiert; die Bedeutung außerschulischer Lernumgebungen für Lernprozesse und motivationale Aspekte werden diskutiert; eine Exkursion bildet den Praxisanteil der Veranstaltung. |
Literaturempfehlungen | - Engeln, K. (2004). Schülerlabors: authentische, aktivierende Lernumgebungen als Möglichkeit, Interesse an Naturwissenschaften und Technik zu wecken; - weitere Literatur wird in der Veranstaltung genannt |
Links | http://www.uni-oldenburg.de/histodid/index.htm |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Dauer in Semestern | 1 Semester |
Angebotsrhythmus Modul | jährlich |
Aufnahmekapazität Modul | unbegrenzt |
Hinweise | Siehe Homepage der Abteilung Didaktik und Geschichte der Physik/Institut für Physik |
Modulart | je nach Studiengang Pflicht oder Wahlpflicht |
Lehr-/Lernform | EX, SE |
Lehrveranstaltungsform | Kommentar | SWS | Angebotsrhythmus | Workload Präsenz |
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Seminar | 2 | 28 | ||
Exkursion | 1 | 14 | ||
Präsenzzeit Modul insgesamt | 42 h |
Prüfung | Prüfungszeiten | Prüfungsform |
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Gesamtmodul | Ein Referat von maximal 30 Minuten Dauer mit schriftlicher Ausarbeitung von maximal 8 Seiten. |