Veranstaltungsdetails - Philosophische Begründung der Menschenrechte

Veranstaltungsdetails - Philosophische Begründung der Menschenrechte

Fakultät 4: Human- und Gesellschaftswissenschaften
Institut für Philosophie
Sommersemester 2012
Philosophische Begründung der Menschenrechte
Zeit: Mo. 14:00 - 16:00 (wöchentlich)
Veranstaltungsnummer: 4.03.026
Studienbereiche: Interdisziplinäre Lehreinrichtungen / Professionalisierungsbereich > Center für lebenslanges Lernen > Studium generale / Gasthörstudium
Interdisziplinäre Lehreinrichtungen / Professionalisierungsbereich > PB: Fach- und Zwei-Fächer-Bachelor > Bachelor: Modulangebot für Studierende mit außerschulischem Berufsziel > Säule "Überfachliche Professionalisierung" > pb080 Philosophie und Gesellschaft A
Interdisziplinäre Lehreinrichtungen / Professionalisierungsbereich > PB: Fach- und Zwei-Fächer-Bachelor > Bachelor: Modulangebot für Studierende mit außerschulischem Berufsziel > Säule "Überfachliche Professionalisierung" > pb081 Philosophie und Gesellschaft B
Interdisziplinäre Lehreinrichtungen / Professionalisierungsbereich > PB: Fach- und Zwei-Fächer-Bachelor > Bachelor: Professionalisierungsprogramme > PP "Philosophie und Gesellschaft" > pb080 Philosophie und Gesellschaft A
Interdisziplinäre Lehreinrichtungen / Professionalisierungsbereich > PB: Fach- und Zwei-Fächer-Bachelor > Bachelor: Professionalisierungsprogramme > PP "Philosophie und Gesellschaft" > pb081 Philosophie und Gesellschaft B
Fakultät 4: Human- und Gesellschaftswissenschaften > Zwei-Fächer-Bachelor > Philosophie / Werte u. Normen > Basismodule > phi120 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
DozentIn apl. Prof. Dr. Hans-Georg Bensch
Heimat-Einrichtung: Institut für Philosophie
Typ der Veranstaltung: Seminar in der Kategorie Lehre
Art der Veranstaltung: Seminar
ECTS-Punkte: 3
Beschreibung: Die Diskussion um die Begründung der Menschenrechte nimmt in der Philosophie seit mehreren Jahren einen immer größeren Raum ein. Historische, politische und moralische Aspekte der Idee der Menschenrechte sollen in diesem Einführungsseminar behandelt werden. Das Dasein der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ seit 1948 ist dabei zu unterscheiden von der Wirklichkeit und Durchsetzung der Menschenrechte. Welches Subjekt garantiert die Menschenrechte, und was für Subjekte sind in der Lage gegen Menschenrechte zu verstoßen. Gelten Menschenrechte allein für Individuen oder auch für Kollektive von Einzelnen? Hat ein Neugeborenes die gleichen Rechte wie ein erwachsenes menschliches Wesen? Was erzwingt eine Mehrzahl von Menschenrechten? Und gelten die vielen einzelnen Menschenrechte gleichrangig? Mit dieser bloßen Aufzählung von einigen Fragen ist der Gegenstand des Seminars umrissen. Literatur: Christoph Menke / Arnd Pollmann, Philosophie der Menschenrechte – zur Einführung, Hamburg 2007 (Junius Verlag). K. Peter Fritzsche, Menschenrechte, Paderborn 2009 (Schöningh Verlag UTB).
Ort: A01 0-005
Zurück