Diese Lehrveranstaltung wird vorbehaltlich der Genehmigung in Präsenz in der Aula stattfinden. Die ursprünglich im SoSe 2020 durchgeführte LV musste pandemiebedingt komplett online erfolgen. Dies ist nun der zweite und deutlich realistischere Versuch dies in Präsenz zu realisieren, inkl. der abschließenden Werkstatt-Aufführung in der Kulturscheune Oldenburg.
In dieser Übung nehmen wir uns (erneut) die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor und untersuchen verschiedene Strategien, diese (teilweise) zum Klingen bzw. zur Aufführung zu bringen:
Als Song, als Sprachkomposition, als Musikperformance, als (interaktives) Spielkonzept, als Chorminiatur, u.v.a.m. Wie lassen sich aus der formalen und/oder inhaltlichen Gestalt der Texte musikalische und performative Umsetzungen entwickeln?
Inspiriert von dem groß angelegten Projekt HUMAN
https://burggrabe.de/human/#tab-id-1soll in Oldenburg ein erstes Labor zum künstlerischen Umgang mit Menschenrechten mit einer Werkstatt-Aufführung mit weiteren Akteuren aus dem Bereich Kultur und Bildung (Tanzgruppen an Schulen, Bildende Kunst, etc.) zusammengetragen werden und in einer Aufführung Mitte/Ende Juli 2021 in der großzügigen Kulturscheune Oldenburg präsentiert werden.
http://kulturscheune.cine-k.de/Die Teilnahme an der Aufführung ist sinnvoll und erwünscht, aber keine Bedingung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung. In dieser LV ist eine Gender-Perspektive möglich und erwünscht - gerade auch im Hinblick auf den Artikel 2 der AEMR.
Textgrundlage: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-12/Webversion%20Brosch%C3%BCre%20AEMR.pdf