Seminar: 4.02.058 Was wir gemeinsam haben und was uns trennt - bilaterale Erinnerungsorte und welche Erkenntnisse ihre Erforschung bringen kann - Details

Seminar: 4.02.058 Was wir gemeinsam haben und was uns trennt - bilaterale Erinnerungsorte und welche Erkenntnisse ihre Erforschung bringen kann - Details

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Allgemeine Informationen

Veranstaltungsname Seminar: 4.02.058 Was wir gemeinsam haben und was uns trennt - bilaterale Erinnerungsorte und welche Erkenntnisse ihre Erforschung bringen kann
Untertitel
Veranstaltungsnummer 4.02.058
Semester WiSe15/16
Aktuelle Anzahl der Teilnehmenden 3
Heimat-Einrichtung Institut für Geschichte
beteiligte Einrichtungen Institut für Materielle Kultur, Institut für Slavistik
Veranstaltungstyp Seminar in der Kategorie Lehre
Erster Termin Donnerstag, 15.10.2015 14:00 - 16:00, Ort: A11 0-014
Art/Form
Lehrsprache deutsch
ECTS-Punkte 8/9/10 (je nach PO)

Räume und Zeiten

A11 0-014
Donnerstag: 14:00 - 16:00, wöchentlich (14x)

Studienbereiche

Modulzuordnungen

Kommentar/Beschreibung

Bitte belegen Sie dieses Seminar zusammen mit der Vorlesung Nr. 4.02.050.

Das von Pierre Nora entwickelte Konzept der Erinnerungsorte als identitätsrelevanter Fixpunkte des kollektiven Gedächtnisses ist bisher schon auf viele nationale Erinnerungskulturen angewandt worden. Ein gerade abgeschlossenes Forschungsprojekt hat dieses Konzept mit dem Konzept transnationaler Verflechtungsgeschichte kombiniert und damit versucht, beide Paradigmata zusammenzuführen und erkenntnisfördernd anzuwenden. In diesem Masterseminar soll konkret nach der Rolle von Erinnerungsorten in den bilateralen deutsch-polnischen Beziehungen gefragt werden. Anhand konkreter Beispiele aus der deutsch-polnischen Beziehungsgeschichte geht es sowohl um Orte, die nur in einer der Gesellschaften eine Rolle im kollektiven Gedächtnis spielen, als auch um Orte, die von beiden Seiten als Erinnerungsorte besetzt sind. Dabei stellen sich Fragen wie die, ob die Tatsache, dass Auschwitz ein jüdischer, polnischer, deutscher usw. Erinnerungsort ist, uns schon berechtigt, von einem gemeinsamen Erinnerungsort zu sprechen. Stellen etwa die Zwangsmigrationen des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit gemeinsame Erinnerungsorte dar?

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